Luftreinhalteplanung: Termine für nächsten Workshop und Offenlegung stehen noch nicht fest
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zum Stand der Angelegenheit teilte die Pressestelle der Bezirksregierung auf BZMG-Anfrage mit, dass die im Workshop am 25.05.2011 erarbeiteten Maßnahmevorschläge der Bezirksregierung Düsseldorf Anfang Juli übermittelt wurden.
Nachdem diese Maßnahmen geprüft worden waren, wurde Ende Juli ein Maßnahmenkatalog an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) übergeben.
Dort muss die Wirksamkeit der Vorschläge berechnet werden, was ein zentraler Bestandteil der Planaufstellung ist. Erst die daraus erfolgende Wirksamkeitsprognose sorge für Rechtssicherheit des Plans.
Die wesentlichen verkehrlichen Maßnahmen des Kataloges für Mönchengladbach sind:
Eine Umweltzone in der von der Stadt vorgeschlagenen Ausdehnung,
Lkw-Sperrungen an Belastungsschwerpunkten (Friedrich-Ebert-Straße, Aachener Straße/Bahnstraße, Bismarckstraße)
Tempo 30 in der Aachener Straße (von der Kreuzung Monschauer Straße bis Hehnerholt)
Pförtnerampeln an der Kreuzung Aachener/Monschauer Straße
Eine von der IG Friedrich-Ebert-Straße geforderte 30-km-Strecke ist nicht geplant; sie wurde seitens der Stadt nicht vorgeschlagen.
Die Maßnahmen an der Aachener Straße würden unter der Voraussetzung umgesetzt, dass dadurch eine Verkehrsverflüssigung und eine NO2-Reduktion erreicht werden können, was derzeit durch das LANUV geprüft werde.
Die genannten Maßnahmen sind nur ein kleiner Teil der Maßnahmenvorschläge, die von der Stadt Mönchengladbach vorgelegt worden seien.
Zurzeit werden die Vorschläge der Stadt Mönchengladbach vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf ihre Wirksamkeit berechnet.
Diese Wirksamkeitsberechnungen des LANUV seien recht aufwändig und würden Zeit erfordern.
Weitere Maßnahmenvorschläge für andere Städte stünden natürlich in gleicher Priorität an, es können allerdings nicht alle Maßnahmenvorschläge vom LANUV gleichzeitig berechnet werden.
Wann der angekündigte 2. Workshop stattfindet, steht also noch nicht fest.
Es sei davon auszugehen, dass die Ergebnisse dieser Wirksamkeitsprüfung noch in diesem Jahr vorliegen werden.
Darauf wird umgehend der weitere Zeitplan mit der Stadt Mönchengladbach abgestimmt und schnellstmöglich eine weitere Projektgruppensitzung einberufen.
Im Anschluss finde dann die öffentliche Auslegung des Planentwurfs statt.
„Sobald die Berechnungen abgeschlossen sind“, erklärt die Pressestelle, „wird die Bezirksregierung zeitnah eine Projektgruppensitzung einberufen und anschließend auch den Planentwurf in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben.“
Nach wie vor seien die Bürger eingeladen, sich mit ihren Ideen in diesen Prozess einzubringen.
1.
Rainer schrieb am 13.11.2011 um 17:15 Uhr:
Wie lange will der Stadtrat tatenlos zusehen, wie die Feinstaubbelastung in Rheydt die Gesundheit der Menschen gefährdet? Seit drei Jahren in Folge sind an der Friedrich-Ebert-Straße Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden – ohne irgendwelche Konsequenzen für den Verkehr!
Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist notwendig und das sofort. Die paar Schilder kosten nicht viel.
Der verkehrsbedingte Feinstaub stammt auch aus Reifen-, Bremsen- und Fahrbahnabrieb durch Anfahr- und Bremsvorgänge. Bei langsamerer Geschwindigkeit wirken schwächere Kräfte auf die Abriebstellen und damit wird der Verschleiß geringer.
Durch die geringere Fahrgeschwindigkeit wird auch weniger Luftwirbel erzeugt und damit die Verbreitung des Staubs vermindert.
Warum wartet der Stadtrat, bis die Bezirksregierung endlich einen Luftreinhalteplan vorlegt? Warum keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Friedrich-Ebert-Straße?
Soll die Straße als schnelle Verbindung zum geplanten Handels- und Dienstleistungszentrum bleiben?
Diese Untätigkeit fördert nur die Politikverdrossenheit und verringert nicht den Feinstaub in der Luft.
Der Stadtrat muss jetzt handeln und endlich Maßnahmen ergreifen, die tatsächlich zu einer Entlastung führen und nicht nur plakativ Entlastungen vorgaukeln.
Der Luftreinhalteplan muss nach EU-Recht in diesem Jahr in Kraft treten. Wir werden ständig auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet – die Anwohner fordern das gute Recht auf saubere Luft!