Luftreinhalteplan Mönchengladbach tritt am 26.07.2012 in Kraft

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Planentwurf_MG_Endversion_titelSo ist es auf der Seite 133 des Entwurfs zu lesen. Der bisher bekannte bzw. angenommene Termin 01.01.2013 bezieht sich ausschließlich auf die Umweltzone.

Das teilte die Düsseldorfer Bezirksregierung auf Anfrage unserer Zeitung mit.

In der Tatsache, dass noch bis knapp drei Wochen vor dem Termin des Inkrafttretens, nämlich bis zum Montag, den 09.07.2012, die Öffentlichkeit und damit Verbände und Bürger sich in Stellungsnahmen und kritischen Anmerkungen äußern können, sieht die Behörde kein Problem.

Eingehende Äußerungen würden kontinuierlich bearbeitet und bis zum Inkrafttreten abschließend behandelt worden sein.

Ab dem 01.01.2013 dürfen Fahrzeuge ohne bzw. mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren, heisst es weiter.

Im Luftreinhalteplan Mönchengladbach wird zwischen Maßnahmen der Stufe 1 „Bereits umgesetzte Maßnahmen und auf Dauer fortzuführende Aufgaben“ und Maßnahmen der Stufe 2 „Maßnahmen, die bis zum 31.12.2012 eingeleitet bzw. umgesetzt werden“ unterschieden.

Damit beginnt der „Count-Down“ für Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen etwa ein halbes Jahr früher, als dies bisher aus dem Umweltdezernat zu hören war.

D.h. dass nicht direkt alle Maßnahmen mit Inkrafttreten des Luftreinhalteplans umgesetzt werden.

Die politischen Gremien der Stadt haben die Möglichkeit, zum Planentwurf eine Stellungnahme abzugeben.

Eine Zustimmung zum Planentwurf ist nicht zwingend notwendig. Lediglich zu den verkehrlichen Maßnahmen muss die Stadt ihr verkehrliches Einvernehmen erteilen.

Sollte das verkehrliche Einvernehmen seitens der Stadt nicht gegeben werden, kann dies gegebenenfalls durch die Bezirksregierung ersetzt werden.

Damit macht die Bezirksregierung deutlich, wer hier die Kompetenz im Sinne von Zuständigkeit hat.

Andererseits wird damit auch deutlich, dass sich alle Überlegungen zum Verkehrsentwicklungsplan VEP der Luftreinhalteplanung der Bezirksregierung unterzuordnen haben.

Analoges gilt für die Lärmaktionsplanung, bei dem die oberste Zuständigkeit bei der EU liegt.

pfeil-rechts1Zu den Klagemöglichkeiten der Bürger erinnern wir an das Interview mit dem Verkehrsexperten und Berater der Stadt beim Aufstellen des Lärmaktionsplanes, Jochen Richard, von Anfang November 2011:

http://www.bz-mg.de/verkehrsentwicklungsplan-vep/larmaktionsplanung/larmaktionsplanung-und-luftreinhalteplanung-klagerechte-von-burgern.html

5 Kommentare zu “Luftreinhalteplan Mönchengladbach tritt am 26.07.2012 in Kraft”
  1. @nihil-est

    Warum stellt niemand die Frage, welche Kosten auf die Stadt zukommen?

    Und hier die Antwort:

    Insgesamt werden die Kosten der M2-Maßnahmen auf 740.000 € geschätzt. Die Aufwendungen, die die Stadt bezüglich der Umsetzung des Luftreinhalteplans in personeller Hinsicht haben wird, sind zur Zeit nicht bezifferbar.

    Das ist der Preis für die jahrelange Auto-Vorrang-Politik.

    So, jetzt könnt ihr euch richtig aufregen.

  2. @Rainer

    Nett das Sie dies hier schreiben.

    Der LRP ist an vielen Punkten mehr als nur Zweifelhaft.

    Ich vermisse auf den ganzen 170 Seiten auch nur den Ansatz einer Alternativlösung zur ( unwirksamen ) Umweltzonenregelung. ( Vergl. Stadt Aachen ) Mobilitätsmanagement statt Umweltzone.

    Für das Geld, welches für Schilder ausgegeben wird, könnte man hunderte Leih-Fahrräder kaufen. Dies entspräche auch den Forderungen MG zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu machen.

    Ebenfalls in Aachen setzt man auf bessere Busse. Unsere Busse ( NEW´/Westbus) sind reine Drecksschleudern. Staht ja mehrfach im LRP so beschrieben.

    So also der blinde Aktionismuszwang wegen Fixdatum “ nur “ einer zulässigen Umsetzung bedarf ( Sie nennen es Notifizierung ), dann reichen Sie doch einfach die zulässigen Unterlagen aus Aachen ein.

    Das spart der Stadt MG jede menge Geld und sogar die Bürger hätten hier etwas davon

    Gruss

  3. Auf der Seite 71 kann man entnehmen, warum der LRP schnellstens in Kraft treten muss.

    Im Jahr 2010 hätte der Grenzwert für NO2 erstmals eingehalten werden müssen. Dieser Grenzwert wurde in diesem Jahr jedoch in der Aachener Straße und in der Friedrich-Ebert-Straße überschritten.

    Aus diesem Grund wurde für die Messpunkte in Mönchengladbach im September 2011 bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung bis 2015 zur Einhaltung des NO2-Grenzwertes beantragt (Notifizierung).

    Die Entscheidung der EU-Kommission hierzu steht noch aus. Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung bis 2015 sind damit Grundvoraussetzung für eine Notifizierung.

    Ohne Notifizierung droht bei anhaltender Grenzwertüberschreitung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

    Da bisher weder Sofortmaßnahmen noch ein LRP beschlossen worden sind, wird es schwierig die Notifizierung zu begründen.

    Deshalb kommt jetzt die Hektik auf, damit der Antrag nicht abgelegt wird.

  4. Das dieser Termin völlig daneben ist, wird auch dadurch deutlich, dass die politischen Gremien am 6. Juni beginnen, über die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beraten und zu beschließen.

    Auf einmal läuft alles parallel. Wie wird so eine ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet?
    Im Gesetz steht: „Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt.“

    So weit die Theorie. Praktisch ist es aber gar nicht möglich, angemessen über die Stellungsnahmen zu beraten.

    Im Moment verschaffe ich mir einen Überblick über den LRP. Der erste Eindruck ist der, dass vieles mit der heißen Nadel gestrickt worden ist.

    Zitat:
    „Auch der Tagebau Garzweiler liefert keine signifikanten Beiträge an der Feinstaubbelastung, da er zu weit entfernt und nicht in Hauptwindrichtung zu den Messpunkten bzw. zu Mönchengladbach liegt.“

    Diese Aussage ist ein Witz, weil der Tagebau genau im Süden liegt – Luftlinie weniger als 10 km. Und die FES verläuft von Nord nach Süd. Und in den nächsten Jahren rückt der Tagebau immer näher an Mönchengladbach heran.

    Da gibt es viele Ungereimtheiten und Aussagen, die nicht belegt sind.

    Hier noch ein Beispiel. Da wird der Umbau der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße / Mühlenstraße / Hohlstraße als eine Maßnahme zur Entlastung der Friedrich-Ebert-Straße genannt, die vor Inkrafttreten des LRP umgesetzt worden ist. Das ist schon dummdreist.

    Der Umbau ist im Rahmen des Verkehrskonzeptes Rheydter Innenstadt im Mai 2009 beschlossen worden, um eine möglichst weitgehende Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der Stresemannstraße zu erreichen.

    Erst im März 2010 ist festgestellt worden, dass der Grenzwert für PM10 nicht eingehalten worden ist!

    Na, da hat die Verwaltung wohl hellseherische Fähigkeiten. Oder steht im Rathaus eine Kristallkugel?

    Ob der Umbau tatsächlich die FES entlastet hat, wird nicht durch eine Verkehrszählung belegt. Die Anzahl der Busse und der Lkws hat sich natürlich nicht verändert. Also alles nur Vermutungen und keine Fakten.

    Auf jeden Fall werde ich den LRP nicht unkommentiert lassen.

  5. Besten Dank für die Information.

    Das Ganze ist doch sehr konfus. Die Projektgruppe ist weder über diesen Ablauf noch über den Termin informiert worden.

    Wie soll die Projektgruppe über die Endfassung befinden, wenn die eingehenden Äußerungen kontinuierlich eingearbeitet werden?

    Der Petitionsausschuss des NRW Landtages hat mir noch im März dieses Jahres mitgeteilt, dass nach den eingetretenen Verzögerungen nun die Erstellung eines langfristig wirksamen Luftreinhalteplans spätestens bis Ende 2012 in die Wege geleitet ist.

    Woher kommt jetzt dieser Termin, wenn doch der LRP doch bis Ende 2012 fertig sein muss? Warum plötzlich diese Eile? Soll hier etwas übers Knie gebrochen werden? Oder gibt es Ärger aus Brüssel?

    Es gibt nicht eine einzige Maßnahme, die bereits umgesetzt worden ist. Und bei den Maßnahmen der Stufe 2 steht eindeutig, dass diese bis zum 31.12. 2012 auszuführen sind. Also können die Umweltzone und das Durchfahrtsverbot für Lkw nicht am 01.01.2013 in Kraft treten.

    Die Bayern würden sagen: „Diese Vorgehensweise hat ein Geschmäckle!“

    Übrigens, der LRP Langenfeld tritt zum 01.09.2012 in Kraft. In dem steht der 01.01.2013 als Termin für die Umweltzone drin.

    Fazit. Dieser Entwurf muss kritisch hinterfragt werden – noch haben wir dazu die Gelegenheit.

    R. Klute
    IG FES und Mitglied der Projektgruppe

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