L19 und was dahintersteckt – Teil III: Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen
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Während in den bisherigen beiden Teilen die zeitlichen Aspekte von der Historie bis in die nahe Zukunft behandelt wurden, an dieser Stelle nun die Auswirkungen auf Umwelt und Menschen.
Zur Trasse für die A44 antwortete der damalige Verkehrsminister Ernst Schwanhold in seiner Stellungnahme am 15. August 2000 auf ein Schreiben des Abgeordneten Hans-Willi-Körfges (SPD) vom 14. Juli 2000:
„Mit der Entscheidung des OVG vom 14.11.1988 wurde der Planfeststellungsbeschluss insbesondere wegen mangelhafter Abschnittsbildung und unzureichender Abwägung mit Blick auf den Weiterbau der A44 nach Norden aufgehoben. Die Planungen wurden nach dem Urteil des OVG zunächst nicht wieder aufgenommen, auch wegen der erheblichen planerischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der landschaftlich bedeutenden Flussaue der Niers, dem Bereich um Schloss Myllendonk und Schloss Rheydt und den nach heutigen Umweltmaßstäben erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.“
Das Niersauenkonzept wurde in Zusammenarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Niersverband aufgestellt. Ziel ist eine ökologische Verbesserung der Niers und die naturnahe Entwicklung der Niersaue.
Das Konzept wird 100% vom Land NRW finanziert. Wichtiger Bestandteil ist die Berücksichtigung der Wasserwirtschaft der Niers. Nachhaltigkeit, Sicherung und die Verbesserung des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen stehen in dieser mittel- und langfristigen Betrachtung im Vordergrund (seit 1998).
Wasserwirtschaftliche Konsequenzen waren z.B. die örtlichen Überschwemmungen im Sommer 2008, unter denen insbesondere die Anlieger in Meerkamp gelitten haben.
Die „Schutzzwecke des Niersauenkonzeptes:
- Erhalt und Vermehrung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente wie Baumgruppen, Baumreihen, Feldgehölze, Waldflächen, Obstwiesen und Grünländereien, wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Wiederherstellung naturnaher, bodenständiger Laubmischwaldbestände wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Erhalt und Anreicherung dieses Landschaftsraumes unter besonderer Berücksichtigung der tragenden Funktionen im Biotopverbundsystem und im System der für die Naherholung bedeutsamen, ortsteilübergreifenden Grünachsen.“
Angrenzend an diesen Landschaftsschutz sind die eingetragenen Naturschutzgebiete Schloss Rheydt und Hoppbruch.
Der Landschaftsverband Rheinland empfiehlt in seinem Sachstandbericht und der Beratung zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfs- und- ausbauplans (Berichtsvorlage Nr. 11/12 BauAKo MG):
„Der Vorschlag des Landschaftsverbandes Rheinland LVR zur Fortschreibung des Landestraßenbedarfs- und ausbauplans wird um folgende Maßnahmen mit den dazugehörenden Kategorien ergänzt bzw. die Einstufung der darin enthaltenen Maßnahmen geändert:
- L 31, OU Mönchengladbach / Giesenkirchen; Stufe 1/-
- Der Landschaftsverband Rheinland hat u.a. diese Empfehlung dem Ausschuss für Straßen und Verkehrswesen und dem Landschaftsausschuss in der üblichen Listenform Ende 2000 zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Diese Einreichung steht im direkten Gegensatz zu allen weiteren Maßnahmen, die ab ca. 2004 getätigt wurden
Naturdenkmal Galgenberg, Hohlweg mit Lößflora, Gemarkung Odenkirchen Flur 7, Flurstück Nr. 287, Stadtgemeinde Rheydt.
Im § 2 der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Gebiet der Stadt Rheydt (1) Die Entfernung, Zerstörung oder Veränderung eines Naturdenkmales ist verboten. (aus Laurentiusbote v. Mai 1950, Seite 75: „Oberflächenbildungen besonderer Art trifft man … z.B. am Galgenberg an …“)