Verfassungsrichter bremsen Regierung bei CETA • Volksinitiative läuft nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter

Hauptredaktion [ - Uhr]

Das Bündnis „NRW gegen CETA & TTIP“ sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu CETA in seiner Kritik am Freihandelsabkommen bestätigt.

„Die von rund 293.000 Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerden werden von den Richtern nicht als unbegründet angesehen. Das Verfassungsgericht hält nur die Nachteile einer einstweiligen Anordnung gegen weitere Schritte bei CETA aktuell für größer als die Vorteile. Eine Entscheidung in der Sache wurde noch nicht getroffen“, erklärt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die das Bündnis für einen fairen Welthandel mit ins Leben gerufen hatte.

Trotz der Ablehnung der Anträge auf einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung strenge Auflagen erteilt. CETA darf vorläufig nur bei Fragen angewendet werden, die in der ausschließlichen Kompetenz der EU liegen.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache muss es eine hinreichende demokratische Rückbindung der im gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet sein.

Außerdem muss Deutschland die vorläufige Anwendung von CETA einseitig beenden können.

Das NRW-Bündnis gegen CETA und TTIP sieht durch die Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada Demokratie, Rechtsstaat und bewährte Standards etwa beim Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutz gefährdet.

Auch die von der EU mit Kanada vereinbarte Zusatzerklärung zu CETA beruhigt das Bündnis nicht.

„Die gemeinsame Erklärung ist ein Werbetext. Problematische Bestandteile von CETA bleiben weiterhin bestehen,“ kritisiert Trennheuser.

Weder würden durch die Vereinbarung die weit definierbaren Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen eingeschränkt, noch werde das Vorsorgeprinzip als Grundlage von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz gesichert.

Umweltverbände wie BUND und NABU, die das NRW-Bündnis unterstützen, warnen vor der Gefährdung einer effektiven Politik für mehr Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien.

Die Gewerkschaft Verdi befürchtet Abstriche beim Schutz von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.

Das Bündnis „NRW gegen CETA & TTIP“ fordert, dass die Sonderklagerechte aus CETA komplett gestrichen und das Vorsorgeprinzip, der Klimaschutz sowie die öffentliche Daseinsvorsorge effektiv geschützt werden.

Mit einer seit Mitte September laufenden Volksinitiative will das Bündnis diese Forderung in den Wahlkampf vor der Landtagswahl im Mai nächsten Jahres hineintragen und erreichen, dass das Land CETA im Bundesrat die Zustimmung verweigert.

Damit der Landtag sich mit dieser Forderung befasst, müssen sich mindestens 66.322 wahlberechtigte NRW-Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen.


4 Kommentare zu “
Verfassungsrichter bremsen Regierung bei CETA • Volksinitiative läuft nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter”
  1. Mal sehen was jetzt passiert. Das wallonische Parlament hat CETA abgelehnt. Müssen die nun auch solange abstimmen bis es passt?

    Für Deutschland bin ich skeptisch, wenn der Bundestag abstimmt. Gabriel hat der SPD was vom Pferd erzählt, wie es ihm in den Kram passt und die ließen sich zutexten. Der will CETA.

    „Unsere“ NRW-Landesmutter Hannelore Kraft auch. Gegen TTIP ist sie, weil TTIP ist nix gut. Will die uns für blöd verkaufen?

    Dem grünen Kretschmar, der dazu rumeiert, traue ich nicht über den Weg. Das ist ein grün angestrichener CDUler.

    Bleibt bei dem Spruch: von den Versicherungs- und Staubsaugervertretern. Volksvertreter verkaufen das Volk.

    Wird bei CETA und TTIP genauso wieder passieren.

    Alles was das Volk nicht will, nicken die in den Landesparlamenten und Bundestag ab. Sowas nennt sich dann „Demokratie“.

  2. Auf die Stellungnahmen und Einschätzungen seitens der Bundesregierung insbesondere der Kanzlerin und Gabriel bin sicher nicht nur ich gespannt.

    Für Mehr Demokratie, die ebenfalls mit 125.047 Vollmachten für deren Verfassungsbeschwerde beteiligt sind, teilt (Bundesvorstand von MD) Roland Huber mit (mit Video des ARD-Berichtes):

    „Das Bundesverfassungsgericht…“, tönt die wohlklingende Stimme des Saaldieners und wir erheben uns alle. Die acht Richterinnen und Richter schreiten in ihren roten Roben herein. Herr Voßkuhle verliest: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.“

    Ich zucke zusammen, das kann doch nicht wahr sein. Gestern nahmen die Richter*innen noch Sigmar Gabriel und seinen Prozessvertreter Franz Mayer ins Kreuzverhör und jetzt winken sie alles durch. Das gibt es doch nicht. Voßkuhle spricht weiter und je länger er spricht, desto mehr entspanne ich mich wieder. Am Ende habe ich ein breites Lächeln im Gesicht.

    Das Gericht verlangt von der Bundesregierung folgende Auflagen, damit CETA angewendet werden darf:

    1. Die Schiedsgerichte und viele weitere Artikel mehr von CETA dürfen NICHT vorläufig in Kraft treten. Alles was nicht zweifelsfrei in der alleinigen Zuständigkeit der EU liegt, darf nicht vorläufig angewendet werden.

    2. Die CETA-Ausschüsse müssen demokratisch rückgekoppelt sein. Sie dürfen eben NICHT Protokolle und Anhänge alleine ändern. Und Deutschlands Einfluss muss gewahrt bleiben, indem zum Beispiel festgelegt wird, dass die Position des EU-Vertreters in einem CETA-Ausschuss zuvor einstimmig vom Rat bestätigt wird.

    3. Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Errungenschaft, dass Deutschland die vorläufige Anwendung einseitig kündigen kann.

    Auf derselben Seite finden sich Links rund um das Thema, wie z.B. Fragen und Antworten zur aktuellen Verhandlung, Stellungnahmen, Juristische Gutachten sowie andere Verfassungsbeschwerden von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano und Prof. Dr. Axel Flessner

    https://www.mehr-demokratie.de/ceta-urteil.html

    Mal sehen, was nun aus der Sache wird.

    Viel Vertrauen zur Politik/Parteien habe ich nicht. Trotz der Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes.

    Besonders nicht in Bezug auf die SPD, diese Umfallerpartei, die nichts mehr mit „sozial“ an der Mütze hat und CDU/CSU, die sowieso für CETA, TTIP und sogar das besonders üble TISA sind, bin ich sehr skeptisch.

  3. Da alles noch recht frisch ist, wird in den nächsten Tagen sicher noch einiges dazu veröffentlicht und interpretiert.

    Bei einer Petition, die die Klägerin, Frau Grimmenstein, gegen CETA gestartet hatte, wird heute dies mitgeteilt:

    „Großer Erfolg in Karlsruhe! Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die vorläufige Anwendung von CETA nicht verboten, aber mit sehr, sehr harten Auflagen verbunden.

    Danach muss die Bundesregierung die geplante vorläufige Anwendung jederzeit auch im Alleingang beenden können. Der gemischte Ausschuss muss demokratisch rückgebunden sein und die vorläufige Anwendung darf sich ausschließlich auf den EU-Teil beziehen. Investitionsschutzgerichte sind also ausgenommen.“

    Die Petition wurde von 271.882 Unterstützern unterschrieben.

    https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta

    Dass diese Unterzeichner, wie auch schon die großen Demonstrationen gegen TTIP und CETA, viele Politiker und besonders Kanzlerin Merkel und Vizekannsnich Gabriel nicht die Bohne interessieren, ist längst klar.

    Wer deshalb gegen Merkel ist, sollte berücksichtigen, dass er ggf. auch ein Arschloch ist. Das stammt nicht von mir, sondern dem im wahrsten Sinn des Wortes „reizenden“ CDU-Generalsekretär und Oberschleimer Peter Tauber:

    „Wer nicht für Merkel ist, ist ein Arschloch“

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article158467201/Wer-nicht-fuer-Merkel-ist-ist-ein-Arschloch.html

    War zwar „nur“ an die Partei gerichtet, gilt vermutlich aber auch für andere.

    Was hat CETA noch mit „repräsentativer“ Demokratie zu tun?

    Repräsentiert wird, was die Bürger nicht wollen aber Lobbyisten und Politiker für gut befinden. Immerhin werden global agierende Konzerne und Großunternehmen repräsentiert. Das ist doch auch was!

    Für solche „Ergebnisse und Errungenschaften“ der angeblich durch Wahlen „legitimierten“ Politik/er geht der deutsche Michel wählen.

    Ich nenne das schlicht Ausverkauf des Volkseigentums, Ignorieren des Volkes und Verrat desselben. Neo-Neoliberalismus in Reinkultur. Alle Macht der Wirtschaft.

    Politiker fahren nicht schlecht dabei, denn denen winkt dann eben noch ein gutdotierter Posten bei den lobbyierten Unternehmen, wie soeben durch Herrn Steinbrück von der SPD bewiesen wurde. Auch Herr Pofalla von der CDU scheint sich bei der Deutschen Bahn recht wohl zu fühlen.

  4. Ich kann das Urteil gar nicht positiv sehen. Denn im wesentlichen wurde entschieden, dass ein einseitiges Kündigungsrecht zu gewährleisten ist und dass das Schiedsgericht noch nicht wirksam werden darf. Aber eben dass CETA vorläufig kommen kann.

    NUR wie viel Nachteile / Kosten durch so eine einseitige Kündigung dann ggf. in Kauf genommen werden dürfen steht da nicht. Sprich es wird jetzt CETA „vorläufig“ kommen, theoretisch kann Deutschland da wieder raus, aber praktisch wird es dann später heißen, dass das zu umständlich sei und dabei bleiben die bessere Wahl ist.

    Und weil es bis zu diesem Punkt nicht in voller Härte umgesetzt wird, werden sie auch noch sagen: „Seht ihr, Ceta hat doch gar nicht weh getan!“

    Dies Urteil ermöglicht also nach meiner Ansicht den Beführwortern nun CETA in einem schleichenden Prozess Einzuführen und dies ganz ganz leise, so dass der Protest sich Tod laufen könnte 🙁

    Na um genau das zu verhindern plane ich gerade am 22.10. weitere Unterschriften für das Volksbegehren gegen CETA zu sammeln und so weiter Öffentlichkeit zu schaffen.

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