Rot-Grün verspricht mehr Demokratie: SPD und Grüne wollen Volks- und Bürgerbegehren vereinfachen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Vereinbarung von SPD und Grünen zur Reform der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Beide Parteien haben die Vereinfachung der Durchführung kommunaler Bürgerbegehren und landesweiter Volksbegehren als Ziel in ihrem heute veröffentlichten Koalitionsvertrag verankert. „Rot-Grün beweist damit Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger“, kommentierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.
Wollen die NRW-Bürger wie in Bayern einen Volksentscheid zum Thema Nichtraucherschutz herbeiführen, können sie die Unterschriften dafür nach den Plänen von SPD und Grünen in Zukunft selber an Infoständen oder bei Veranstaltungen sammeln.
Bisher ist die Eintragung in die Unterschriftenlisten nur in den Rathäusern möglich. Das für ein erfolgreiches Volksbegehren nötige Unterschriftenquorum von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten wollen SPD und Grüne senken.
Außerdem bekommen die Initiatoren eines Volksbegehrens mehr Zeit zur Unterschriftensammlung. Die Sammelfrist von jetzt acht Wochen soll deutlich verlängert werden.
„Damit wachsen die Chancen dafür, dass nach 60 Jahren auch in NRW endlich einmal eine Volksabstimmung stattfindet“, freut sich Slonka.
Auch bei kommunalen Bürgerbegehren soll es weitreichende Änderungen geben. Angekündigt ist eine Ausdünnung des Themenausschlusskatalogs. Dadurch könnten in Zukunft etwa Bürgerbegehren zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete möglich sein.
Der Vorschlag zur Deckung der Folgekosten eines Bürgerbegehrens soll so geändert werden, dass er kein Unzulässigkeitsgrund mehr ist. Bei Bürgerentscheiden wollen SPD und Grüne das Zustimmungsquorum nach bayerischem Vorbild gestalten.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern reicht im Freistaat die Zustimmung von zehn Prozent der Stimmberechtigten zum Bürgerbegehren für die Gültigkeit der Abstimmung, in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern liegt die Hürde bei 20 Prozent. In NRW gilt für alle Städte unabhängig von ihrer Größe ein 20-Prozent-Quorum.
„Die kommende Landesregierung würde damit die größten Hürden beiseite räumen, und die Nutzung der direkten Demokratie vor Ort deutlich erleichtern“, erläuterte Slonka.
Als Wermutstropfen im Koalitionsvertrag sieht Mehr Demokratie das Fehlen einer Demokratisierung des Kommunalwahlrechts. Anders als in den meisten anderen Bundesländern sollen die Wähler in NRW keinen stärkeren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Räte erhalten.
Immerhin haben SPD und Grüne aber die Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen vereinbart. Bürgermeister sollen per Bürgerbegehren abgewählt werden können. Außerdem sollen in Zukunft schon 16jährige bei Landtagswahlen ihr Stimme abgeben dürfen.