Mehr Demokratie: „Landesregierung behindert Volksbegehren – Innenministerium verstößt mit Verordnung gegen Koalitionsvertrag“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Innenministerium vor, Volksbegehren mit einer Änderung der Durchführungsregeln unnötig zu behindern.
Die Änderung einer entsprechenden Verordnung für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide tritt am Freitag in Kraft.
„Die neuen Regeln verbieten das Einstellen von Unterschriftenlisten ins Internet und den Versand an nicht zur Sammlung speziell autorisierte Bürger“, beklagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.
Die rot-grüne Landesregierung verstoße damit gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag. SPD und Grüne hatten im Juni vereinbart, die Durchführung von Volksinitiativen zu vereinfachen.
Mit der geänderten Verordnung hat das Innenministerium nun aber die Regeln für Volksinitiativen auch auf Volksbegehren übertragen.
Die Nutzung der direkten Demokratie auf Landesebene bedeutet viel Arbeit. So müssen die Unterschriften nicht nur gesammelt, sondern auch zur Prüfung an die Gemeinden geschickt werden.
„Dafür hatten wir bei unserer Volksinitiative für ein demokratischeres Wahlrecht einen eigenen Vollzeit-Mitarbeiter abgestellt, die Portokosten für die Versendung an die Gemeinden waren fünfstellig“, erinnert sich Trennheuser.
Mehr Demokratie schlägt deshalb vor, dass sich die Bürger nach Thüringer Vorbild auf Einzelbögen statt auf Sammellisten eintragen und die Bögen vom Land zur Prüfung an die Gemeinden gegeben werden.
„Das bringt mehr Datenschutz für die Unterzeichner und eine Entlastung der Initiatoren von Volksinitiativen und Volksbegehren“, meint der Mehr Demokratie-Geschäftsführer.
Mehr Demokratie fordert, dass eine Volksinitiative nach Ablehnung durch das Parlament zu einem Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens umgewandelt werden kann.
In sieben Bundesländern ist dies bereits möglich, darunter auch in den Nachbarländer Hessen und Rheinland-Pfalz.
„Hat eine Volksinitiative keinen direkten Anschluss an ein Volksbegehren, steht der Aufwand für eine Volksinitiative in keinem Verhältnis zum Nutzen“, erläuterte Trennheuser den Zusammenhang.
Deshalb habe es nach einer anfänglichen Euphorie nach der Einführung der Volksinitiative vor zehn Jahren seit 2008 auch keine solche direkt- demokratische Initiative mehr gegeben.
Von elf Volksinitiativen war laut Mehr Demokratie nur die Initiative des Bundes der Steuerzahler für eine Reform der Diätenversorgung der Landtagsabgeordneten erfolgreich. Im Landtag wollen sich nun die Piraten für bessere Verfahren einsetzen.
Mit einer Volksinitiative können die Bürger den Landtag auffordern, sich mit einer politischen Forderung oder einem Gesetzentwurf zu befassen. Nach Ablehnung einer Volksinitiative durch den Landtag ist das Verfahren beendet.
Volksbegehren führen nach einem Nein des Landtag hingegen automatisch zum Volksentscheid. Damit der Landtag sich mit einer Volksinitiative befasst, muss diese von mindestens 0,5 Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten unterzeichnet werden.
Damit liegt die Hürde derzeit bei 66.322 Unterschriften. Für ein Volksbegehren bedarf es der Unterstützung von rund 1,1 Millionen Bürgern.