Bürgermeisterabwahl „von unten“ möglich – Duisburger Initiative will OB Sauerland abwählen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[PM MD] In Nordrhein-Westfalen können die Wähler ihre Bürgermeister und Landräte in Zukunft aus eigener Initiative abwählen. Der Landtag hat a 18.05.2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Reform begrüßt. „Die Bürger werden damit vom Zuschauer zum Akteur. Sie müssen nicht mehr darauf warten, dass sich im Rat eine Zweidrittel-Mehrheit zur Einleitung eines Abwahlverfahrens findet“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.
Sein Verein hatte die Debatte über die Einführung der Bürgermeisterabwahl „von unten“ in NRW angestoßen und voran getrieben. NRW ist das vierte Bundesland mit einer solchen Wahlrechtsregelung.
Voran gegangen waren zuvor bereits die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig- Holstein.
Leicht gemacht hat der Landtag den Bürgern in NRW die Abwahl aber nicht. Ein Antrag dazu muss je nach Gemeindegröße von 15 bis 20 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden.
Das wären in Dortmund rund 67.500 Unterschriften, in Münster würden rund 33.300 Unterzeichner gebraucht. Nahezu unerreichbar erscheint der Wert für Köln: fast 106.000 Unterschriften.
Am Einreichungstag darf dabei keine Unterschrift älter sein als vier Monate.
Tritt ein Bürgermeister aufgrund eines solchen Abwahlantrags nicht freiwillig zurück, kommt es zum Abwahlentscheid.
Hier stehen die Bürger vor der zweiten hohen Hürde: Ein Abwahlantrag braucht für einen Erfolg neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten.
Das wären in Duisburg rund 92.000 Stimmen. Bei seiner Wiederwahl 2009 hatte Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nur rund 75.000 Stimmen erhalten.
In Duisburg soll das neue Demokratie-Instrument auch erstmals seine Anwendung finden.
Werner Hüsken steht mit seiner Initiative „Duisburg 21“ bereits in den Startlöchern, um bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung sofort mit einem Antrag auf Abwahl von Sauerland loslegen zu können.
Er hatte nach dem Loveparade-Unglück im vergangenen Jahr bereits einmal rund 10.000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag zur Abwahl von Sauerland gesammelt, der unverbindliche Antrag an den Rat war aber für unzulässig erklärt worden.
„Es war sehr schnell klar, hier reicht es nicht eine eigene Meinung zu haben, der Bürger muss sich in der Öffentlichkeit zu Wort melden und Zivilcourage zeigen“, begründete Hüsken seine Motivation in einem Interview mit Mehr Demokratie.
Er zeigte sich dabei zuversichtlich die hohen Hürden auf dem Weg zur Abwahl überspringen zu können.
1.
Kerstin Königs schrieb am 19.05.2011 um 14:47 Uhr:
Die Politik hat in Wirklichkeit doch gar kein Interesse an solchen Verfahren. Also wird es dem Volk schwer gemacht. Das schreckt ab.
Beispiel Sauerland. Für seine Abwahl müssen mehr Bürger aktiv werden als zu seiner Wahl nötig waren. Sauerland hat bis jetzt alles ausgesessen. Da muss bestimmt noch der Abwahlentscheid her. Ist fast nicht zu schaffen.
Eine Knochenarbeit und Riesenstress für die, die die Unterschriften zusammen bekommen müssen. Heftig.
Von den Bürgern (ehrenamtlich ohne staatliche, finanzielle Unterstützung) wird mehr verlangt als bei Wahlen (nicht nur ehrenamtlich, z.B. Abgeordnete und deren Mitarbeiter, Wahlkampfkostenerstattung für Parteien) erlaubt ist.