Bevorzugung von Stromanbieter gesetzwidrig? – Warendorfer Rat stoppt Bürgerbegehren für Netz-Übernahme
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bei der Vergabe von Stromnetz-Konzessionen dürfen Bieter nicht aus politischen Gründen diskriminiert werden. Das meinen CDU und Freie Wähler (FWG) in Warendorf, die laut einer Meldung der Initiative „Mehr Demokratie“ deshalb gestern ein Bürgerbegehren für die Übernahme des Stromnetzes in kommunale Hand mit ihren Stimmen im Rat für unzulässig erklärt haben.
Die Initiative „Unser Warendorf – Unser Stromnetz“ wollte mit ihrem Begehren erreichen, dass die Stadtwerke Warendorf zusammen mit dem Bieterkonsortium aus Stadtwerken Münster und den Stadtwerken Osnabrück die Konzession und den Betrieb des Stromnetzes in Warendorf von RWE übernehmen.
Ein rein wirtschaftlich handelndes Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung könne keine tragende Rolle bei der Einsparung von Energie spielen. Kommunal orientierte Betriebe leisteten dagegen entscheidende Beiträge.
Auch bei der Erschließung von Potenzialen für die energiesparende Kraft-Wärme-Kopplung sei der gleichzeitige Besitz von Gas- und Stromnetz wichtig.
Nach Auffassung von CDU und FWG muss die Stadt ihre Auswahl aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Sie habe eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Versorgung sicherzustellen.
Dagegen verstoße das Bürgerbegehren mit seiner Fragestellung und Begründung, weil es ausdrücklich einen kommunalen Bieter bevorzuge.
Die Verwaltung hatte dem Rat empfohlen, das Bürgerbegehren passieren zu lassen.
Eine Bevorzugung eines Bieters aus sachlichen Gründen sei durchaus zulässig und sogar geboten, so die Stadt in einer Vorlage für den Rat.
Ein solcher sachlicher Grund zur Bevorzugung eines Angebots liege etwa vor, wenn dieses eine größere Übereinstimmung mit zulässigen Auswahlkriterien aufweise, als andere Angebote.
Dazu gehöre auch der Einstieg in die Eigenständigkeit durch Aufbau einer kommunalen Stromversorgung unter größtmöglicher Sicherung des kommunalen Einflusses.
Ob Bürgermeister Jochen Walter den Ratsbeschluss beanstandet oder die Initiatoren des Bürgerbegehrens dagegen klagen, war nach der Ratssitzung zunächst unklar. [PM MD]