Abstimmungshürde bringt Bürgerbegehren in Monheim zu Fall – Quorumsgrab für Realschule
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Schul-Bürgerbegehren ist in Nordrhein-Westfalen wenig Erfolg beschieden. Beim 18. Bürgerentscheid über eine schulpolitische Frage wurde am Sonntag in Monheim zum elften Mal ein Schulbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht.
Zwar votierten 64,9 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Lise-Meitner-Realschule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren hierfür nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 22,3 Prozent.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ sieht das Bürgerbegehren im „Quorumsgrab“.
„Den Bürgerentscheid haben die gewonnen, die sich für die Realschule nicht interessieren und deshalb Zuhause geblieben sind“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Sonntag in Köln.
Durch das Quorum würden Desinteresse und politische Passivität belohnt.
In NRW werde jedes zweite zum Bürgerentscheid gelangende Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde zu Fall gebracht. Mehr Demokratie fordert deshalb, das Zustimmungsquorum abzuschaffen.
Zum Bürgerentscheid war es gekommen, weil die Stadt die Lise-Meitner-Realschule auflösen und in der neuen Sekundarschule aufgehen lassen will. Hiergegen hatte sich eine Elterninitiative mit einem Bürgerbegehren gewehrt.
Die Sekundarschule soll durch ihren Ganztagsbetrieb, zusätzliche Lehrerstellen und kleinere Klassen bessere Voraussetzungen zur individuellen Förderung der Schüler bieten als die Realschule.
Eine im September durchgeführte Befragung der Eltern der Dritt- und Viertklässler an den Monheimer Grundschulen hatte ein eindeutiges Votum für die Einführung einer Sekundarschule ergeben. Das Interesse an der Realschule war dagegen nur gering.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt der Realschule hatten kritisiert, dass bei der Einrichtung einer Sekundarschule nicht sicher sei, dass alle, die bislang als Lise-Meitner-Realschüler angefangen haben, ihre Laufbahn auch mit einem Zeugnis dieser Schule beenden könnten.
Durch die Schließung werde eine sehr gut funktionierende Einrichtung zugunsten einer bislang nicht ausreichend getesteten Schulform geopfert.
In der Realschule gebe es außerdem im Gegensatz zur Sekundarschule keine zwingende Verpflichtung zur Teilnahme am Nachmittagsunterricht.
[PM]