VEP & IG Schürenweg – Teil III: Vorstellungen der Mönchengladbacher Verkehrsplaner nicht mit dem Wohl der Bevölkerung vereinbar?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

bzmg-p1010686„Verwaltung“ soll für die Bürger da sein. Das gilt besonders da, wo diese durch vermeidbare Verkehre gesundheitlich und was Lebensqualität anbelangt, beeinträchtigend sind. Davon scheint man in Mönchengladbach noch weit entfernt zu sein.

Auch mangels Sachverstand verlassen sich die Politiker auf die Verkehrsplaner und schließen sich so genanten Beschlussentwürfen an. Oft zum Nachteil der Bürger, von denen sie wieder gewählt werden wollen und denen sie – im Fall Schürenweg – einen „nicht tragbare Zustand“ bestätigen.

Anwohner des Schürenweg und weiterer betroffener Straßen in diesem Gebiet haben sich an den „Ausschuss für Anregungen und Beschwerden“ gewandt und hoffen nun, dass ihnen die Politiker die versprochene Unterstützung geben.

Über diese Verwaltungsvorschläge sollen sie nun am Mittwoch (22. April) entscheiden:

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, alle Anregungen und Hinweise, die insbesondere von Bürgerinnen und Bürger und von Trägern öffentlicher Belange an sie herangetragen werden, bei den weiteren Überlegungen zur Verkehrsentwicklungsplanung zu prüfen.

Anmerkung:

Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und zum Grundverständnis der Verkehrsplaner gehören. Insofern bedarf es keines besonderen Auftrages der Politik an die Verwaltung das zu tun, was sie sowieso schon zu tun haben.

Abgesehen davon wird in der 1½-seitigen, breit angelegten Begründung zu diesem Beschlussvorschlag auf die hinreichend bekannten und von den Anwohnern kritisierten „Grundgedanken des VEP-Zielkonzeptes“ eingegangen. Darin enthalten sind nach Ansicht der IG Schürenweg unzutreffende und unlogische Aussagen und Zahlen.

So  rechnen die Verkehrsplaner „nicht mit einer Mehrbelastung“, erkennen dabei offensichtlich nicht, dass genau diese durch die Klinikerweiterung St. Franziskushaus und das HDZ (mit Ausfahrt zur Viersener Straße) entstehen wird.

Außerdem ziehen sich die Autoren dieser „Begründung“ hinter einen nunmehr 40 Jahre alten Generalverkehrsplan (1969) zurück.

1981 wurden die Plaungen für Mönchengladbach und Rheydt zwar verbunden, jedoch inhaltlich nie weiter fortgeschrieben.

Ergebnis:

Die Antragsteller und übrigen Betroffenen werden sollen ohne Konkretes mit sich widersprechenden Begründungen hingehalten.

2.     Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass ein gesamtstädtischer Lärmaktionsplan derzeit von der Stadt Mönchengladbach in Zusam­menarbeit mit einem externen Büro erarbeitet wird.

Anmerkung:

Im Wesentlichen wie vor. Insofern bedarf es keines besonderen Auftrages der Politik an die Verwaltung den Antragstellern ein solches Schreiben zu senden.

Keine Aussage dazu, wann der Lärmaktionsplan fertig gestellt sein wird und welche Zwischenergebnisse es gibt.

Ergebnis:

Die Antragsteller und übrigen Betroffenen werden ohne Konkretes hingehalten.

3.     Das Antragsbegehren bezüglich der Beschränkung des Lkw-Durchgangsverkehrs im Bereich des Straßenzugs „Bergstraße, Schürenweg, Marienburger Straße, Metzenweg und Nicodemstraße“ wird, auf der Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Bewertung, die den Ausbauzustand, das Unfallgeschehen und die Funktion der besagten Straßen berücksichtigt, zurückgewiesen.

Sollten sich aus dem unter Punkt 2. genannten Lärmaktionsplan andere Erkenntnisse ergeben, wäre dieser Punkt erneut zu prüfen.

Anmerkung:

In der Begründung dazu beziehen sich die Verkehrsplaner auf Allgemeinplätze, wie „besondere Umstände“ „besondere örtliche Verhältnisse“ und „erheblich“. Diese stehen zwar in dieser Form in Gesetzen oder Ordnungen, machen aber den Ermessensspielraum deutlich, den eine Verwaltung hat – wenn der Wille da ist. Und an diesem darf auch nach Ansicht der IG trefflich gezweifelt werden.

Also lehnt die Verwaltung – so ihre Schlussfolgerungen – die Anordnung eines Verbotes von Lkw-Durchgangverkehren in diesem Straßenzug ab.

Einerseits liegt nach Ansicht der Planer kein Gefahrenlage an diesem Straßenzug vor, an anderer Stelle jedoch wird ausdrücklich auf Gefahrenstellen in diesem Straßenzug hingewiesen, die eine Geschwindigkeitskontrolle rechtfertigen würden (Schulen, Spielplätze, Altenheime).

Die Beratungvorlage sagt aus, dass Hauptverkehrsstraßen Durchgangsverkehre und Fernverkehr aufnehmen sollen. Das aber steht in klarem Widerspruch zum Grundgedanken VEP, Durchgangsverkehre zurück auf die BAB zu verlagern.

Ergebnis:

Pragmatisches Agieren und Ausnutzen des Ermessenspielraumes durch Verwaltung im Interesse der Anwohner: Fehlanzeige. Widersprüchlichkeiten in der „Argumentation“.

4.     Das Antragsbegehren bezüglich der generellen Trennung des Rad- und Fußwegs auf den Bürgersteigen des Schürenweges wird zurückgewiesen.

Anmerkung:

In der Begründung für die Zurückweisung beziehen sich deren Autoren darauf, dass im VEP auf „Handlungsbedarf in diesem Bereich hingewiesen“ wird und dass die erforderliche Straßenbreite für einen Radweg nicht vorhanden sei.

Ergebnis:

Keine Suche nach innovativen Möglichkeiten die bekannten Sicherheitsprobleme an dieser Stelle abzustellen. Es muss also erst ein schwerer Unfall passieren, bis gehandelt wird. Präventives Denken und Handeln: Fehlanzeige.

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit der Polizei zu prüfen, in welchem Bereich des Straßenzugs „Bergstraße, Schürenweg, Marienburger Straße. Metzenweg und Nicodemstraße“ Geschwindigkeitsmessstellen für den städtischen Radar­wagen eingerichtet werden können.

Anmerkung:

Auch schlägt die Verwaltung nur einen „Prüfauftrag“ vor. Obwohl bekannt ist, dass auf den besagten Streckenabschnitten „schutzwürdige Personen“ (Kinder, Senioren usw.) verkehren, wird die Verwaltung erst nach „Prüfauftrag“ durch die Politik aktiv.

Ergebnis:

Keine Eigeninitiative der Verwaltung und damit auch kein verantwortliches Handeln.

6.     Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Beschilderung an der Kaldenkirchener Straße (aus Richtung BAB-Anschlussstelle Mönchengladbach-Nord kommend) von der Verwaltung geplant ist, aus dem Vorwegweiser vor der Kreuzung Schürenweg mit den Rechtsabbiegezielen „Nordpark“, „Hockeypark“, „Bunter Garten‘1 , und „Krankenhäuser“-die Ziele „Nordpark“ und „Hockeypark“ herauszunehmen, (im Übrigen wird das Antragsbegehren zurückgewiesen).

Anmerkung:

Hier will man Straßenschilder verändern. Und das ist das einzige Zugeständnis was die Verwaltung dem Einreicher machen will.

bzmg-a52-61-01Mit dem Begriff „Zielspinne zur A52″ begründet man die Tatsache, dass der Verkehr von kurz vor der A61 über Waldnieler Straße durch das Wohngebiet Nicodemstraße, Schürenweg usw. zur Kaldenkirchener Straße lenkt, statt dafür zu sorgen, dass der Verkehr sofort auf die A61 fährt und das auch noch mit einem entsprechenden Schild auf der Waldnieler Straße fördert.

Ein wahrer „Schild“-bürgerstreich, der möglicherweise dadurch entstanden ist, dass nach einem Borussenspiel der Verkehr nicht flüssig über die A61 abgeleitet werden kann.

Ergebnis:

Auch an dieser Stelle hinken die Verkehrsplaner offensichtlich den Nordpark-Investionen hinterher und meinen nun, keine gebührende Rücksicht darauf nehmen zu müssen, dass Menschen in Wohngebieten durch vermeidbare Mehrverkehre in vielerlei Hinsicht beeinträchtigt werden.

Insgesamt sollten sich Verwaltung und Politik Gedanken darüber machen, warum sich in Mönchengladbach gerade mit Bezug auf Infrastruktur so viele Bürgerinitiativen bilden.

Das lässt sich auf diese – zugegebenermaßen stark vereinfachte – Formel bringen:

Verwaltungsverdrossenheit = Politikverdrossenheit = Politikerverdrossenheit

Letzteres besonders deshalb, weil nicht erkennbar ist, dass die, die Mehrheit stellenden Parteien im Mönchengladbacher Rat ihrer Kontrollverantwortung gegenüber der Verwaltung wirklich gerecht werden.

Dass Parteien aus dem „Oppositionslager“ sich um die Anliegen dieser Bürgerinitiativen kümmern, ist legitim und naheliegend. So ist es unangemessen, wenn „böse Zungen“ behaupten, die eine oder andere Partei würde die „Bürgerinitiativen umarmen“.

Wären die Bürger mit den Leistungen von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen zufrieden, gäbe es keine Bürgerinitiativen bzw. müsse es keine geben.

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