eMail-Posse um Bezirksvorsteher Karl Sasserath – oder: Wenn sonst nichts passiert, wird lanciert
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ins Sommerloch gefallen. So könnte man die aktuelle Berichterstattung über einen Vorgang umschreiben, der normaler Weise kaum eine Spalte wert gewesen wäre.
Aber, wie soll man halt eine Zeitung füllen, wenn nicht wirklich was passiert? Da nimmt man politische Hilfe gerne in Anspruch.
Was war geschehen?
Karl Sasserath, seines Zeichens Bezirksvorsteher von Rheydt-Mitte hatte eine Anzeige geschaltet und dabei seine eMail-Adresse bv_karl.sasserath@moenchengladbach.de abdrucken lassen.
Das gefiel dem CDU-Mitglied Michael Déjosez nun gar nicht und fragte in der Sitzung der Bezirksvertretung Rheydt-Mitte die Mönchengladbacher Verwaltung, ob Sasserath (auch Fraktionssprecher von B90/Die Grünen) im Mönchengladbacher Rat) das denn dürfe.
Nach nunmehr 2 Monaten, nämlich am 22. Juli 2008, hat das Rechtsamt der Stadt geantwortet und in einem dreiseitigen Schreiben an Déjosez geantwortet (Schreiben liegt der Redaktion vor) und bestätigt: Nein, Sasserath durfte das nicht und man (die Verwaltung) habe ihn (Sasserath) um „weitere Veranlassung“ gebeten.
Wer dieses Schreiben nicht in die Presse lanciert hat, scheint klar zu sein: die Verwaltung. Die Presse war nicht unerfreut und hat berichtet. Schließlich ist ja „Sommerloch“ und da freut man sich über jedes Ereignis, über das man schreiben kann.
Gut, Sasserath hätte vielleicht eine andere eMail-Adresse nehmen sollen, aber war es das wert, damit Juristen der Verwaltung über sicherlich mehrere Tage – wenn nicht sogar Wochen zu beschäftigen? Hätte Déjosez diese wenig sinnige Anfrage in seinem geschäftlichen Umfeld zu bearbeiten gehabt, hätte er sich „an den Kopf gefasst“.
Sasserath heute gegenüber BZMG: „Gibt es in der Rechtsabteilung der Stadt keine anderen Betätigungsfelder? Ich habe die Anzeige mit der eMail-Adresse bv_karl.sasserath@moenchengladbach.de geschaltet, ohne dass der Stadt irgendwelche Kosten entstanden sind. Mein Ziel war und ist es, den Menschen einen unmittelbaren und barrierefreien Zugang zu mir als Bezirksvorsteher zu ermöglichen. Der Erfolg gibt mir Recht, ich bin damit näher am Bürger. Dieser Kommunikationsweg wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr intensiv genutzt. Dass keiner der anderen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher eine eMail-Adresse der Stadt wollte und daher auch nicht hat, ist nicht mein Problem. Und im Ãœbrigen bin ich mir keiner Schuld bewusst.“
Sasserath weiter: „Ãœbrigens: Münster, wo die CDU Mehrheit stellt, liegt in Deutschland. Dort kann jeder Bürger kostenlos eine eMail-Adresse mit der Endung @muenster.de erhalten. Warum setzt sich der Rechtsdezernent Herr Dr. Schmitz eigentlich nicht dafür ein, dass die Stadt dies auch in Mönchengladbach möglich macht? Der Werbe- und Identifikationseffekt wäre doch beträchtlich. Mönchengladbach, das sind wir doch alle, die hier leben und wohnen“.
7.
Carsten Goehlmann schrieb am 7.08.2008 um 18:20 Uhr:
Herr Schmitz sollte besser seiner Tätigkeit nachgehen, falls er diese als Lobbyist wie die übrigen CDU-Vertreter überhaupt kennt.
Karl Sasserath tut dies im Arbeitslosenzentrum und ist als soziales Gewissen der Kommune Mönchengladbach unantastbar!
6.
Bernhard Wilms schrieb am 4.08.2008 um 20:57 Uhr:
„Generell scheint mir aber bei diesem Thema etwas weniger Aufregung auch im Bezug auf der Rheydter Fall geboten,“ schrieb Dr. Krings.
Recht so!
Aber ob das auch sein Parteifreund Michael Déjosez gelesen und verstanden hat?
5.
Krings schrieb am 25.07.2008 um 08:20 Uhr:
„Andere Akteure – andere (rechtliche) Maßstäbe“ steht in einem Kommentar zu diesem Bericht. Mir sei aber der Hinweis erlaubt, dass es schon einen bedeutenden Unterschied gibt, der dort in der Argumentation übersehen wird. Bei der CDU/CSU Bundestagsfraktion handelt es sich um einen Teil eines Verfassungsorgans – nämlich einen Teil des Deutschen Bundestages. Da muss schon sauber zwischen Bundestagsfraktion und Partei differenziert werden.
Daneben würde ich ohnehin einen Unterschied zwischen einer Werbeanzeige in der Zeitung und einer Internetseite sehen. Wer eine Internetseite einer Partei anwählt, weiß in diesem Moment, dass er sich nicht mehr auf einer Seite von der Stadt, des Landtags oder des Bundestags bewegt. Dafür ist ja auch ein Impressum vorgeschrieben, dass den Anbieter der Seite klar und deutlich identifiziert. Bei einer Zeitungsanzeige, weiß der Leser nicht unbedingt, wer die Anzeige finanziert und in Auftrag gegeben hat.
Im übrigen kann die Stadt auch nur zu städtischen Amtsträgern eine Rechtsauffassung abzugeben. Für die rechtliche Beurteilung meiner Arbeit ist hingegen ausschliesslich der Präsident des Deutschen Bundestages berufen.
Generell scheint mir aber bei diesem Thema etwas weniger Aufregung auch im Bezug auf der Rheydter Fall geboten.
4.
Fredbena schrieb am 24.07.2008 um 16:07 Uhr:
Da wollte man wohl den Bezirksvorsteher Rheydt-Mitte Herrn Karl Sasserath eins auswischen, denn vor kurzem hat dieser in einem bemerkenswerten WDR-Fernsehauftritt bzgl. „Kampf gegen das regelmäßige Hochwasser“ schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach erhoben. Offensichtlich lag er nicht ganz falsch …
3.
Bernhard Wilms schrieb am 24.07.2008 um 12:57 Uhr:
Offensichtlich haben viele Mönchengladbacher Bürger die eMail-Posse gelesen, verstanden und auch richtig eingeordnet. Von denen, die sich an einer Online-Umfrage mit der Frage: „Halten Sie die Kritik der Stadt an Sasseraths Anzeigen für übertrieben?“ beteiligt hatten, haben fast 85% mit JA votiert. Das war wohl bei Redaktionsschluss so. Vielleicht hat sich ja das „JA-Votum“ noch erhöht.
Und das werden sicherlich nicht nur GRÃœNE gewesen sein.
Mein Fazit: Mönchengladbacher können sehr wohl erkennen, ob der Inhalt eines „lancierten“ Schreibens wirklich Sinn macht und wichtig ist … oder nicht.
Ob Herr Déjosez sich und der Gladbacher CDU damit wirklich einen Gefallen getan hat?
Auf jeden Fall hat der sich als „Sommerloch-Füller“ einen Namen gemacht. 😉 DANKE!
2.
Harald Wendler schrieb am 23.07.2008 um 23:46 Uhr:
Andere rechtliche Maßstäbe legt die Stadt wohl auch an die Nutzung des Ratsinformationssystems an: https://193.96.198.198/
Dort kann sich die Rechtsabteilung während der Ferienzeit genüsslich tummeln.
Ein Bezirksvorsteher gibt dort seine dienstliche Mail Adresse des Landschaftsverbandes an – und das mit „cdu-fraktion@lvr.de.
Hier der Ausschnitt:
Pk_Nr 4
Boss
Frank
Asternweg 49
41238 Mönchengladbach
Giesenkirchen
Staatsangehörigkeit
E. Mail p. cdu-fraktion@lvr.de
Telefax d. 0221 809-3407
Telefon d. 0221 809-2840
Ein Bürger fragt hiermit das Rechtsamt der Stadt Mönchengladbach: „Ist das in Ordnung?“
Gibt es im Landschaftsverband eine „CDU-Fraktion“?
Vielleicht könnte man ja auch die Rechtsabteilung des LVR darauf hinweisen. Dann hätte die auch was zu tun!
1.
Bernhard Wilms schrieb am 23.07.2008 um 18:24 Uhr:
Andere Akteure, andere (rechtliche) Maßstäbe – wie man sieht.
Mönchengladbachs CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Krings ist unter der eMail-Adresse guenter.krings@bundestag.de zu erreichen. Und das auch noch in seinem Mönchengladbacher Wahlkreis, wie man HIER sehen kann.
Das ist eindeutig die WebSite der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – und das mit der „dienstlichen eMail-Adresse“ von Herrn Dr. Krings. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
Ein Glück, dass Dr. Krings nicht auch noch Bezirksvorsteher in Mönchengladbach ist, dann hätte er wahrscheinlich auch ein Problem mit seiner eMail-Adresse.
Oder etwa doch nicht? 😉