Mehr Geld für erwachsene Menschen mit Behinderungen ohne eigenen Haushalt • Bundessozialministerium reagiert auf Urteile des Bundessozialgerichtes und hebt Kürzung auf
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der nun bekannt gewordenen Entscheidung des Bundessozialministeriums gingen mehrere Urteile des Bundessozialgerichts voraus.
Danach stehen erwachsenen Leistungsberechtigten, die keinen eigenen Haushalt führen, jedoch nicht als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft den Haushalt gemeinsam führen, Leistungen der Regelbedarfsstufe 1, also 100% zu.
Die Kürzung der Sozialhilfe aus der vergangenen CDU/FDP-Legislaturperiode verstießen nach Ansicht des Gerichtes seit 2011 gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte an, dass der Regelsatz auf das Niveau für Alleinstehende angehoben werden soll. Die Differenz beläuft sich auf 80 EURO pro Monat.
Für 2016 hat Sozialministerin Andrea Nahles eine grundlegende Reform der Regelsätze angekündigt.
Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe 3 der Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe 1 gewährt wird.