E-Scooter im Linienverkehr: OLG Schleswig stuft Nichtbeförderung als Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen ein • VdK Mönchengladbach bittet NEW mobil & aktiv um Stellungnahme
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auf Grundlage einer Untersuchung zu „möglichen Gefährdungspotenzialen“ bei der Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV (Auftraggeber: VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Landesgruppe Nordrhein‐Westfalen) hatte auch die Mönchengladbacher NEW mobil & aktiv einen Mitnahmestopp von E-Scootern auf ihren Linien angeordnet.
Nun befasste sich das Oberlandesgericht Schleswig mit diesem Thema und kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtbeförderung von Personen mit E-Scootern im regulären Linienverkehr eine „Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragraphen 19 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz“ darstellt.
Vorangegangen war eine ablehnende Entscheidung des Landgericht Kiel bezüglich einer einstweiligen Verfügung für die Mitnahme von E-Scootern in den Fahrzeugen der Kieler Verkehrsgesellschaft GmbH, KVG.
Diese Landgerichtsentscheidung hob das OLG Schleswig nunmehr auf und verwies die Angelegenheit an das Landgericht Kiel zurück.
„Diese Entscheidung bestätigt das diskriminierende Verhalten der KVG“ betont Heike Witsch, ÖPNV-Expertin beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. “
Der Mitnahmestopp von E-Scootern und mittlerweile auch von Elektrorollstuhlfahrern sei für betroffene Menschen eine Mobilitätseinbuße und stelle für diese Menschen damit eine empfindliche Einschränkung ihres Alltags dar.
Durch die Zurückweisung der Entscheidung durch das OLG muss das Kieler Landgericht nun zeitnah über eine einstweilige Verfügung entscheiden, da sich nach Vorgabe des OLG eine „Eilbedürftigkeit aufgrund der einschneidenden Folgen“ durch den Mitnahmestopp für betroffene Menschen ergibt.
Vor diesem Hintergrund bat der Kreisverband Mönchengladbach im Sozialverband VdK NRW e.V. die Geschäftsleitung der NEW mobil & aktiv GmbH, ob und wann sie das Mitnahmeverbot von E-Scootern für die von ihr betriebenen Buslinien nunmehr wieder aufheben wird.
Foto: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.