Sozialdezernentin Dörte Schall stellte im Sozialausschuss neue Förderung für soziales Engagement vor • Bewerbungen jetzt möglich
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die bestehenden Förderungen der Stadt Mönchengladbach im Bereich der Wohnumfeldverbesserung oder bei kulturellen Projekten werden um einen wichtigen Bereich erweitert:
Ab sofort können sich Gruppen, Vereine, Organisationen und Institutionen auch um eine Förderung ihres sozialen Engagements bewerben.
Viele Menschen in Mönchengladbach setzen sich ehrenamtlich für die Belange anderer Menschen in der Stadt ein. Dieses Engagement erhält jetzt eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.
Beigeordnete Dörte Schall gab gestern (25.08.2016) im Sozialausschuss den Startschuss für das Förderprogramm „Zusammenleben und zusammen leben in MG“ und präsentierte den dazugehörigen Flyer.
Insgesamt 100.000 Euro stehen zukünftig in diesem Fördertopf für soziales Engagement im Haushalt zur Verfügung. In den bereits im vergangenen Ratszug beschlossenen Richtlinien ist festgelegt, welche Kriterien förderfähige Projekte haben müssen:
Neben einem freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement ist eine Grundvoraussetzung, dass die Projekte Menschen mit Unterstützungsbedarf zu Gute kommen, und dass ihre Umsetzung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit dient. Sie sollen einen innovativen, inklusiven, interkulturellen oder generationsübergreifenden Charakter aufweisen.
Nach Möglichkeit sollen sie dabei das bereits bestehende soziale Angebot in Mönchengladbach noch ergänzen und Lücken schließen.
Für die Bewerbung muss ein Projektkonzept erstellt werden. Dieses weist aus, inwieweit das Projekt und sein Ziel die Förderkriterien erfüllt.
Außerdem muss in einem Finanzierungsplan deutlich werden, dass eine eigene komplette Finanzierung nicht möglich ist. Ein Eigenanteil von 20 Prozent wird vorausgesetzt, freiwilliger Arbeitseinsatz wird honoriert. Der Höchstförderbetrag beträgt 10.000 Euro je Projekt.
Zuständig ist das Dezernat für Recht, Soziales, Jugend Gesundheit und Verbraucherschutz. Hier gehen die Bewerbungen ein und werden auch Fördersummen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro vergeben.
Darüber hinaus entscheidet der Sozialausschuss, bei Projekten für Kinder und Jugendliche der Jugendhilfeausschuss, über die Vergabe.
„Ab sofort können die Bewerbungen eingereicht werden, die Förderrichtlinien sowie die vorgesehenen Antrags- und Nachweisdokumente sind auf der städtischen Webseite unter www.moenchengladbach.de hinterlegt,“ erklärt Schall.
Sie freue sich, dass es zu dieser Form der Wertschätzung wichtiger ehrenamtlicher Arbeit auch im sozialen Bereich kommt, schließlich stärkt die Arbeit der vielen Ehrenamtler die Lebensqualität in den Stadtquartieren“, so Beigeordnete Dörte Schall.
Diese Förderung rückt das soziale Engagement ins öffentliche Bewusstsein und ergänzt damit bereits bestehende Fördermöglichkeiten im Bereich der Wohnumfeldverbesserung, im kulturellen Bereich und bei Integrationsprojekten.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung gibt es bei der
Stadt Mönchengladbach,
Sozialplanung, Aachener Straße 2,
41061 Mönchengladbach,
Tel.: 02161/ 25 3010,
E-Mail: sozialplanung@moenchengladbach.de.