Wieder Masernfälle in NRW: Gesundheitsamt rät dringend zur Impfung

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

logo-mg[pmg] In einigen Städten Nordrhein-Westfalens sind wieder die Masern ausgebrochen. Mönchengladbach blieb bislang zwar verschont. Dennoch sollten Eltern vorsorglich den Impfstatus ihrer Kinder überprüfen. 

Darauf weist das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach in einem Informationsschreiben hin, das in diesen Tagen an Schulen und Kindergärten verteilt wird.

Schüler, die nicht geimpft sind, laufen auch in höheren Altersgruppen zwischen 10 und 19 Jahren, Gefahr, an Masern zu erkranken. Kann Masern für Ihr Kind gefährlich sein?

Masern ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Die Krankheit hält zirka zwei Wochen an, mit typischen Symptomen wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper.

Neben der teilweise schweren Beeinträchtigung durch die Erkrankung, kann es bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten zu Komplikationen kommen. Diese reichen von Mittelohrentzündung über Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Auch Todesfälle kommen vor.

Die Wahrscheinlichkeit, das bei einer Maserninfektion Komplikationen auftreten, steigt mit dem Alter an.

Wie können Sie Ihr Kind schützen?

Mit einer Impfung, die sehr gut wirksam und verträglich ist, kann man sich gegen Masern schützen. Die Impfung gehört zu den Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission für Deutschland (STIKO) – in der Regel kombiniert mit einer Mumps und Rötelnimpfung – empfiehlt.

Falls Ihr Kind noch nicht bzw. nicht zweimal gegen Masern geimpft ist, sollten sie es jetzt impfen, um es zu schützen und eine Weiterverbreitung der Masern zu verhindern. Dies gilt für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen.

Selbst wenn sich Ihr Kind schon angesteckt haben sollte, besteht noch die Möglichkeit, durch eine rechtzeitige Impfung die Erkrankung zu verhindern. Auf keinen Fall ist dadurch eine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufs zu befürchten.

Was muss man bei einer Masernerkrankung beachten?

Falls Ihr Kind an Masern erkrankt ist, darf es laut § 34(3) des Infektionsschutzgesetzes die Schule nicht besuchen, damit andere Schüler nicht angesteckt werden. Dies gilt auch für Familienangehörige (z.B. Geschwister), die nicht durch eine Impfung oder eine frühere Masernerkrankung gegen Masern immun
sind.

Der behandelnde Arzt teilt Ihnen mit, wann eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht und Ihr Kind wieder zur Schule gehen kann.

Wo kann man sich impfen lassen?

Aufgrund der geschilderten Situation rät das Gesundheitsamt dringend zur Masernimpfung. Die Impfung ist für Kinder und Jugendliche kostenlos.

Wenden Sie Sich dazu bitte an Ihren Haus-/Kinderarzt oder bei Fragen an das Gesundheitsamt Mönchengladbach, Am Steinberg 55, 41061 Mönchengladbach, Tel. 02161/25-6560 bis -6564 oder -6511. Dort können Sie auch weitere Informationen erhalten.

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar