Umgang mit Patientenverfügung geregelt
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Deutsche Bundestag sprach sich heute in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für eine Neuregelung der Patientenverfügung nach dem Gesetzentwurf von MdB Stünker u.a. aus.
Vier fraktionsübergreifende Gruppenanträge standen zur Abstimmung. Sie reichen inhaltlich von der Beibehaltung des jetzigen Zustandes ohne eigenständige gesetzliche Regelung bis zum Antrag von Wolfgang Bosbach, der ein enges Regelungsinstrumentarium vorsieht.
Hildegard Wester schloss sich dem Antrag von Joachim Stünker MdB an: In diesem Entwurf steht der Wille und damit das grundgesetzlich verankerte Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Vordergrund.
So wird seinem schriftlich in einer Patientenverfügung festgelegten Behandlungswunsch Rechnung getragen. Das Vormundschaftsgericht wird nur eingeschaltet, wenn der Patientenwille nicht klar erkennbar ist und ein Betreuer entscheiden muss.
Hildegard Wester MdB: „ In diesem Gesetz wird mit der notwendigen Umsicht der Sicherheit der Entscheider und dem Recht der Selbstbestimmung des Menschen, das auch über seine Einwilligungsfähigkeit hinaus besteht, Geltung verschafft!“ Die Regelung des Umgangs mit Patientenverfügung war notwendig.
Ungefähr zehn Millionen Menschen haben in Deutschland bereits eine Patientenverfügung verfasst, doch der konkrete Umgang mit den Patientenverfügungen war bislang eine gesetzliche Grauzone.
„Mit dem heutigen Tag hat dies ein Ende“, so Hildegard Wester , „Patienten und Ärzte, Verwandte und Betreuer können sich nun in diesem äußerst sensiblen Bereich auf verbindliche Regelungen verlassen! Das ist ein großer Fortschritt für die betroffenen Menschen!“