Reha-Sport auf Verordnung ist beitragsfrei – zusätzliche Mitgliedsbeiträge müssen nicht entrichtet werden
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Immer mehr Sportvereine und Institutionen bieten Reha-Sport an. Für Patienten mit Reha-Sportverordnung dürfen allerdings keine zusätzlichen Vereinsbeiträge anfallen.
Grundsätzlich handeln die Krankenkassen nämlich mit den entsprechenden Institutionen, die Reha-Sport anbieten, Preise für die Teilnahme der Versicherten aus, mit denen die angebotenen Leistungen abgegolten sein sollten.
Der Sozialverband VdK rät Betroffenen, die trotz Rehasport-Verordnung bei Vereinen und anderen Institutionen Zusatzbeiträge (z.B. Mitgliedsbeiträge) entrichten sollen, diese abzulehnen und ihre Krankenkasse davon in Kenntnis zu setzen.
Weitergehende Infos zu diesem Thema unter www.vdk.de
[PM VdK]