Mönchengladbacher JuLis zum „Opt-Out-Verfahren“ bei der Organspende
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zurzeit wird von der „Initiative Widerspruchsregelung“ in der Gesundheitsministerkonferenz das sog. „Opt.-Out Verfahren“ diskutiert. Bei diesem Opt-Out Verfahren wird der Bürgerwille zur Organspende vorausgesetzt und kann nur durch einen Widerspruch, widerrufen werden.
Dieses Verfahren wird bereits in Spanien, Portugal, Belgien, Frankreich, Italien, Polen und Österreich angewendet und führt zu relativ in vielen Ländern zu hohen Spendenquoten von Organen.
Benedikt Steffens, stv. Vorsitzender der JuLis Mönchengladbach dazu:
„Wir sehen zu viele Probleme im Opting-Out Verfahren. So z.B. wird der Wille des Bürgers einfach vorausgesetzt und es ist keine bewusste Entscheidung für die Organspende. Jeder Mensch muss über sein Leben und sein Ableben frei entscheiden können und zwar nicht indem er irgendetwas „verneint“.
Außerdem wird es bei diesem Verfahren mit 100%-iger Sicherheit zu vielen Rechtsstreitigkeiten kommen, da viele Verwandte von Verstorbenen dies rechtlich anzweifeln werden.
Die jetzigen Organspendeausweis, bleibt ein unanzweifelbares Instrument für jeden Bürger, der sich bewusst zur Organspende entscheidet.
Jederzeit kann man diesen Ausweis vernichten bzw. neuausfüllen, wenn aufgrund von z.B. schlechten Erfahrungen oder Glaubensüberzeugungen seine Meinung ändert.
Der Verwaltungsaufwand mit dem neuen Verfahren, wäre gigantisch und teuer. Diesen Ärger kann man sich von Grund auf sparen!“
Die Jungen Liberalen möchten auf eine fundierte Aufklärung setzen und eine bewusste Auseinandersetzung mit diesem schwerwiegenden Thema schaffen. [PM JuLis]
2.
D. Pardon schrieb am 8.06.2011 um 11:05 Uhr:
Derzeit habe ich die Freiheit, einen Organspendeausweis mitzuführen.
Demnächst habe ich die Freiheit, die Ablehnung einer Organspende mitzuführen.
Freiheit bedeutet freie Willensbildung zu einer Frage. Ob die Antwort ein Ja oder Nein ist, ist dabei unerheblich.
Nicht unerheblich ist allerdings der Zwang auf den Bürger, sich mit dieser Frage auseinander setzen zu müssen. Dürfen Liberale also Bürger zum Denken zwingen, in dem per Gesetz die Antwort auf eine Frage gegeben werden muss?
Nicht unerheblich auch die Frage, was eine Informationsoffensive kostet und wer das bezahlt im Vergleich zu den befürchteten Verwaltungsmehrkosten. „Gigantisch und teuer“ ist dabei keine fundierte Aussage.
Rechtsstreitigkeiten gibt es im Gesundheitsbereich bereits heute zur Genüge Dank Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Um ärztliche Behandlungsfehler wird gleichfalls gestritten, Gutachter streiten wie krank ein Mensch sein soll/ist, um vorzeitig die Rente zu erhalten. Wie will ein Rechtsstaat Rechtsstreitigkeiten vermeiden?
1.
Hannelore Huber schrieb am 7.06.2011 um 18:28 Uhr:
Gegenfragen.
Was ist schlecht am Opt-out? Jeder hat auch die Freiheit nein zu sagen. Das ist nicht schwer.
Wieso sollte der Verwaltungsaufwand „gigantisch und teuer“ sein. Das ist/wäre demnach jedes Gesetz.
Anders die Frage was bei eigener Betroffenheit ist, bei sich selbst oder bei nahestehenden Menschen als Organempfänger?
Da wird es haarig. Hat schon mal einer der JuLis sowas erlebt? Jemanden, der auf eine Transplantation hofft?
Grundsätzlich wünschenswert ist der Gedanke über das Thema aufzuklären. Aufklärung nicht nur über das Ja oder Nein. Das wäre leicht, im Gegensatz zu der wirklichen Aufklärung über das was hinter der Organspende steht.
Nämlich: Bedeuet „Hirntod“ auch „wirklich tot“?
Zur Verdeutlichung: Beim Hirntod schlägt das Herz des Toten noch, das EKG zeigt den Herzschlag, denn es schlägt weiter, bis alle Organe und zuletzt das Herz selbst entommen werden. In Schweden hat man jetzt eine Methode entwickelt, die es den dem Spender Nahestehenden ermöglicht, in Ruhe Abschied zu nehmen. Das war bisher nicht möglich.
Wenn die JuLis mit „bewusste Auseinandersetzung mit diesem schwerwiegenden Thema“ insbesondere diese massiv belastende und sehr emotionale Seite meinen, dann ist das nur zu begrüßen, ja unbedingt wünschenswert, weil dringendst erforderlich. Da gibt es noch sehr viel zu hinterfragen und zu klären.
Dieses Thema ist wichtiger als alles, was an Bürokratie und gesetzlicher Vorschriften damit verbunden ist.
An dieser Stelle werden dringendst Erkenntnisse und Fakten benötigt … so es denn möglich ist.
Genau das ist die Stelle an der es „hakt“, und vor allem an der ein Bürger Hilfe bei der Entscheidung braucht, Organspender zu werden oder nicht oder das „Opt-out“ ablehnt.
Momentan kommen Hinterbliebene in einen riesigen Gewissens- und Entscheidungskonflikt, wenn kein Spenderausweis vorliegt. Und das in einer für sie emotional sehr schweren, belastenden Situation, weil eben die Hinterbliebenen die Entscheidung Organspende oder nicht treffen müssen.
Geht es „nur“ um Paragraphenreiterei und die viel propagierte „Freiheit“, also nur um „Opt-out“ oder nicht, können sie es direkt vergessen. Dazu wurde bereits mehr als genug gesagt und veröffentlicht.
Wenn sich die JuLis diesem Thema ernsthaft, umfassend, fundiert und qualifiziert stellen: Hut ab!