Auf Betriebsrenten ist der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verdoppelung des Krankenversicherungsbeitrags auf laufende Versorgungsbezüge nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sozialverband VdK prüft derzeit, wie weiter vorzugehen ist: http://www.vdk.de/de18418