Auf Betriebsrenten ist der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig

Hauptredaktion [ - Uhr]

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verdoppelung des Krankenversicherungsbeitrags auf laufende Versorgungsbezüge nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sozialverband VdK prüft derzeit, wie weiter vorzugehen ist: http://www.vdk.de/de18418

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar