Beratungshilfe zu Hartz IV: Bundesverfassungsgericht erklärt Entscheidungen von Amtsgerichten für verfassungswidrig
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DIE LINKE hat einen neuen Flyer für BezieherInnen von Hartz IV herausgegeben. Er beschäftigt sich mit den Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beratungshilfe. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil am 11.05.2009 unter dem Aktenzeichen – 1 BvR 1517/08 – festgestellt, dass die Versagung von Beratung nach dem Beratungshilfegesetz durch Amtsgerichte verfassungswidrig ist.
Einige Amtsgerichte hatten die Beratungshilfe mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Beratung auch durch die ARGE durchgeführt werden könne.
Nach Auffassung des Gerichtes sei es für einen Hilfeempfänger nicht zumutbar, bei derjenigen Behörde um Beratung nachsuchen, gegen deren Entscheidung Widerspruch eingelegt werden soll.
Eine neutrale Beratung durch die ARGE, die zugleich als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde auftrete, sei nach vernünftiger Erwartung nicht gewährleistet.
Aufgrund dieses Urteils kann nur empfohlen werden, im Zweifelsfall auch schon im Widerspruchsverfahren sich eine unabhängige oder anwaltliche Beratung einzuholen.
DIE LINKE verbindet die Verteilung des Flyers vor den beiden örtlichen ARGEN mit einer Einladung zu einem Erwerbslosenfrühstück unter dem Motto:
„Erlebnisse austauschen über die ARGE, Tipps weitergeben und dabei noch gut frühstücken.“
Das nächste Erwerbslosenfrühstück findet am 06.08.2009 von 10 – 12 Uhr im Büro Burgstraße 4 in Odenkirchen statt.