VdK: Barrierefreies Wählen gewährleisten! – Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Wähler [mit O-Tönen]
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dass nicht alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind, liegt nicht an den Bemühungen der Verwaltung, sondern vielmehr am hohen Bestand von Altbauten in vielen Stadtteilen, in denen Wahllokale eingerichtet werden.
Barrierefreie Wahllokale sind in der Wahlbenachrichtigung entsprechend mit einem Rollstuhlzeichen gekennzeichnet.
„Wir erkennen an, dass das Aufspüren barrierefrei zugänglicher Gebäude, die auch als Wahllokal geeignet sind, sehr schwierig ist“, meint Bernhard Wilms, Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Mönchengladbach.
Wilms hat sich mit einigen Aktiven des Aktionskreises „NULL Barrieren in Mönchengladbach“ intensiv mit den im Stadtgebiet verteilten Wahllokalitäten auseinander gesetzt.
„Grundsätzlich gilt das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen für jedermann, also auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, betont Wilms und ergänzt: „Eine Briefwahl ist ein Angebot, jedoch kein dauerhafter Ersatz und schon gar kein Zwang.“
Deswegen fordert der Sozialverband VdK, nach der Landtagswahl umgehend einen Dialog zwischen Verwaltung und Bezirksvertretern und bietet darüber hinaus seine Mitwirkung an.
„Bezirksvertreter kennen die Möglichkeiten vor Ort am besten. Sie sind an dieser Stelle das Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürger und sollten daher zumindest nachbereitend eingebunden werden“, begründet Wilms sein Anliegen. Denn: Die nächste Wahl kommt bestimmt und Verbesserungen der Zugänglichkeiten liegen auch im Interesse der Politiker.
So ist dem VdK aus der letzten Wahl mindestens ein Beispiel bekannt, bei dem ein Wahllokal zwar barrierefrei war, dieses jedoch erst auf Anfrage von Betroffenen geöffnet wurde. „Leider fehlte auch eine Beschilderung zu diesem Seiteneingang“, weiß Wilms zu berichten.
Das Wahlamt der Stadt versicherte dem VdK aktuell, dass Wahlhelfer entsprechend informiert und auch orange-farbene Hinweisschilder zur Ausschilderung von Seiteneingängen erhalten würden.
Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen
Der VdK weist auf ein kostenloses „Wahlhilfepaket“, das blinde und sehbehinderte Menschen beim Blinden- und Sehbehindertenverband NRW anfordern können: Telefon 02159/96550, Fax 02159/965544, Email: bsv-nordrhein@t-online.de
Der Brief enthält eine Stimmzettel-Schablone nebst einer Audio-CD mit Anleitungen zur Handhabung sowie gesproche Texte der Stimmzettel u.a. der einzelnen Wahlkreise, auf denen die Kandidaten und die Parteien aufgezählt werden.
Die Schablone ist mit ertastbaren Zahlen und mit Blindenschrift versehen.
Hier ein Audio-Auszug aus den Hinweisen zur Handhabung von Schablone mit einem Auszug aus der Liste für die Zweitstimmen,
[audio:12-04-30-wahlhilfe-blinde.mp3][ca. 4 Min.]die Kandidaten des Wahlkreises 49 Mönchengladbach-Süd
[audio:12-04-30-wahlhilfe-wahlkreis-49.mp3][ca. 2 Min.]sowie die Kandidaten des Wahlkreises 50 Mönchengladbach-Nord:
[audio:12-04-30-wahlhilfe-wahlkreis-50.mp3][ca. 2 Min.]Ein Muster der Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Wähler können im VdK-CityTreff in der City Passage Rheydt (Zugänge Markt-, Hauptstraße und Harmonieplatz) zu den Öffnungszeiten (mittwochs und samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen bzw. angehört werden.
Berichte zur Barrierefreiheit von Wahllokalen bei den letzten Wahlen: Alle Jahre wieder stehen Wahlwillige vor verschlossenem Tor und „Einfach“ nur ins Wahllokal gehen