CDU zum Hausrecht in städtischen Gebäuden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Kann der Oberbürgermeister über sein Hausrecht sicherstellen, dass öffentlich zugängliche Gebäude der Stadt Mönchengladbach nur von Personen betreten werden dürfen, deren Gesicht vollständig erkennbar ist?
Auf diese Frage möchte die CDU-Fraktion Antwort und hat daher diesen Antrag für die nächste Sitzung des Rates eingereicht:
„Beschlussentwurf:
Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Oberbürgermeister über sein Hausrecht sicher stellen kann, dass öffentlich zugängliche Gebäude der Stadt Mönchengladbach nur von Personen betreten werden dürfen, deren Gesicht vollständig erkennbar ist.
Für den Fall eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung bittet der Rat den Oberbürgermeister, sein Hausrecht in dieser Weise konsequent auszuüben und darauf hinzuwirken, dass auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften – insbesondere die NVV AG mit Blick auf Bäder und Öffentlichen Personennahverkehr – entsprechend verfahren.
Begründung:
Bei vielen Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürgern macht sich das Gefühl von Unsicherheit oder sogar Angst breit, wenn sie in der Öffentlichkeit Menschen begegnen, deren Gesicht aufgrund religiöser Bekleidungsvorschriften oder aus anderen Gründen nicht erkennbar ist.
Dazu zeigte unlängst Bundesinnenminister Thomas de Mazière in einer Veranstaltung in Mönchengladbach Verständnis und sagte, es gehöre zu unserer Kultur, dass sich Menschen bei ihrer Begegnung ins Gesicht schauten, sich gegenseitig die Hand reichten und ihren Namen nennen würden.
Neben diesem kulturellen Aspekt sieht die CDU-Fraktion aber insbesondere für die städtischen Gebäude auch einen Sicherheitsaspekt.
In den meisten dieser Gebäude wird auch schützenswertes Datenmaterial vorgehalten, so dass mit Blick auf den Schutz dieser Daten sicher gestellt sein muss, dass alle Menschen in diesem Umfeld identifizierbar sein müssen.“