Baumschutz-Begehren erfolgreich Geilenkirchener Rat hebt Fällungsbeschluss auf
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In Geilenkirchen hat ein Bürgerbegehren gegen die Fällung von Bäumen am Mittwoch einen Erfolg erzielt. Obwohl das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde, hob der Rat seinen im Februar gefassten Fällungsbeschluss auf.
Der Stadtrat hatte seinerzeit mit den Stimmen von CDU und FDP entschieden, am Geilenkirchener Bahnhof 71 Bäume zu fällen. Die Kastanien und weitere Bäume sollten im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes zusätzlichen Parkplätze weichen. Städtebauliche Gründe und Parkplatznot wurden als Gründe für die Baumfällung geltend gemacht.
Die Grünen und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) wollen die Bäume erhalten. Der Baumbestand trage erheblich zum positiven Stadtbild bei, so die Umweltschützer. Sie dienten als Lärm- und Sichtschutz zur Bahnlinie und dem dahinterliegenden Gewerbebetrieb und seien an dieser Stelle eine grüne Oase.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Begründung des Rates für die Unzulässigkeit kritisiert. Laut dem im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachten ist das Bürgerbegehren unzulässig, weil es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Beschlussfassung eingereicht worden sei. In einem Gutachten des renommierten Verwaltungsrechtsexperten Wilhelm Achelpöhler aus Münster wird diese Argumentation als nicht tragfähig beurteilt.
Für die Einreichungsfrist sei nicht der von der Stadt angesetzte Dringlichkeitsbeschluss des Stadtentwicklungsauschusses vom 17. Januar ausschlaggebend, sondern der diese Entscheidung genehmigende Beschluss des Rates vom 20. Februar. Das Bürgerbegehren war am 16. Mai mit 3.449 Unterschriften eingereicht worden.ÂÂ
Die Auffassung des Verwaltungsrechtlers wird von Mehr Demokratie geteilt. Gleichzeitig greift der Verein die Existenz einer Einreichungsfrist für Bürgerbegehren generell an. „Während Räte von ihnen gefasste Beschlüsse jederzeit wieder aufheben können, haben die Bürger nur drei Monate Zeit, gegen solche Beschlüsse vorzugehen“, erläuterte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, das Problem. Er forderte daher „Waffengleichheit“ für Bürger und Räte.
„Auch die Bürger sollten Ratsbeschlüsse widerrufen können, solange diese noch rückholbar sind“, so Schily. Als Vorbild nannte der Geschäftsführer das Bundesland Bayern. Hier gibt es für Bürgerbegehren keine Fristen. Der Freistaat gilt in Sachen direkter Demokratie auf kommunaler Ebene bundesweit als Vorreiter.