Am Tannenbaum: Auf Freude folgt Ernüchterung
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zuerst konnten Anwohner der Straße Am Tannenbaum ihr Glück kaum fassen, dann begann der Ärger:
Nach Jahrzehnten Schotterpiste (Bild vor Ausbau der Straße), nach erfolgloser Bitte den Missbrauch als Abkürzungsstrecke für Fahrten zu einem Discounter abzustellen, wurden 2009 völlig unerwartet in der Bezirksvertretung Neuwerk Ausbaupläne vorgestellt.
Der Freude folgte alsbald juristischer Ärger bei der Umlage der Kosten und Ernüchterung bei der Grünpflege.
Das öffentliche Interesse an den Ausbauplänen war groß, als am 10.09.09 die Pläne vorgestellt wurden.
Dankbar nahmen die anwesenden Bürger in einer Sitzungsunterbrechung die Gelegenheit zu Nachfragen und Gesprächen wahr.
Dabei stellte sich rasch heraus, was die Bürger am meisten interessierte: Die ständige Missachtung des Durchfahrtverbots insbesondere durch Lkw’s sollte vor Ausbau dieser Straße endlich gelöst werden.
Befürchtet wurde nämlich, dass ein komfortabler Straßenbelag künftig nicht nur für zusätzliches Verkehrsaufkommen sorgen könnte, sondern dazu auch noch zu einer schnelleren Fahrweise verleiten würde. Eine Schotterpiste kann eben auch durchaus Vorteile haben, auch wenn es in trockenen Zeiten sehr staubt…
Da die Verwaltung bereits 2006 den Ruf der Bürger nach Wiederherstellung einer Sperrvorrichtung mit einem „Nein“ beantwortet hatte, war diese Sorge nicht von der Hand zu weisen.
Deshalb beschlossen die Bezirksvertreter einmütig die Errichtung der Sperrpfosten, die Sache war damit zumindest aus politischer Sicht erledigt, zufrieden zogen die Bürger ab (BZMG-Bericht vom 16.09.2009).
Im Jahr 2010 folgte dann zügig der Ausbau – und die Bebauung eines bis dato brach liegenden Grundstücks mit Garagen, für deren Vermarktung den Aussagen von Anwohnern zufolge die EWMG in der Folgezeit sorgte.
Natürlich war den Bürgern klar, dass es einen Zusammenhang zwischen diesen neuen Garagenparzellen und dem plötzlichen Interesse am Straßenausbau geben musste. Aber noch überwog allenthalben die Freude.
Die Ernüchterung folgte bei einigen Bürgern allerdings mit Zustellung des Kostenbescheids. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sollten sich nach dem Kommunal-Abgaben-Gesetz (KAG) an den Ausbaukosten beteiligen.
Die Abrechnung kam natürlich nicht unerwartet. Unerwartet war jedoch die Höhe.
Der Grund: Das für die Errichtung von Garagen eigens erschlossene Grundstück (Archivbild) wurde gleich mit umgelegt.
Dagegen wehrten sich die betroffenen Anlieger mit juristischen Mitteln, reichten gegen die Stadt Mönchengladbach Klage ein. Der Ausgang der derzeit anhängenden Gerichtsverfahren ist offen.
Mittlerweile zieht der Ärger nun angesichts der im Zuge des Straßenausbaus angelegten Grünflächen weitere nachbarschaftliche Kreise.
Kämpften Anwohner vorher mit Staubwolken der Lkw’s, versuchen sie nun mit Harke und Mulch Herr über das wuchernde Unkraut zu werden.
„Das ist einfach kein Anblick in unserem Wohnbereich…“, meinen sie zwar desillusioniert, aber nicht resigniert und griffen im Sommer resolut zu den Waffen des Gärtners.
Das Ergebnis ist optisch ansprechend und findet allgemeinen Anklang und Lob der Nachbarschaft.
Von Seiten der Stadt erwarten die Bürger keine Unterstützung. Die Sparpolitik gerade im Zusammenhang mit der Pflege von Grünflächen ist allgemein bekannt.
Aber „unterm Strich“ betrachtet dürfte sich mancher Anwohner nicht nur als Sparschwein, sondern auch als Melkkuh fühlen.