500. Bürgerbegehren in NRW SPD will Bürgerhaus in Troisdorf retten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In Nordrhein-Westfalen hat am Samstag die Unterschriftensammlung für das 500. Bürgerbegehren in der Geschichte des Landes begonnen. Die Troisdorfer SPD will auf dem Weg der direkten Demokratie erreichen, dass das Bürgerhaus der Stadt erhalten bleibt.
Die Stadt plant den Bau eines neuen Einkaufszentrums mit 15.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Zwei mit Planungsentwürfen beauftragte Investoren wollen das Zentrum an die Stelle des Bürgerhauses setzen. Befürworter des Einkaufszentrums argumentieren, dass der Einzelhandel eine Belebung durch den geplanten Konsummagneten brauche.
Die SPD lehnt den Abriss ab. Jede Stadt brauche einen Identifikationspunkt, viele auswärtige Besucher verbänden mit Troisdorf zuerst das Bürgerhaus. Mit dem Abriss des Hauses werde das Zentrum zerstört.
Die Sozialdemokraten wollen das Bürgerhaus zu einem modernen Kulturforum umbauen und die umgebende Fußgängerzone sanieren. Ziel des Bürgerbegehrens ist ein öffentlicher Wettbewerb zur bürgerfreundlichen Zukunftsentwicklung des Troisdorfer Stadtkerns unter Einbeziehung und Modernisierung des Bürgerhauses. Bürger, Geschäftsleute, Architekten, Vereine und Institutionen sollen hierbei mitwirken.
„500 Bürgerbegehren sind 500 Anstöße zur Debatte über wichtige kommunalpolitische Fragen“, erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Stellvertretend für die vielen hundert Vorgänger-Initiativen überreichte er dem SPD- Vorsitzenden Uwe Göllner deshalb am Samstag in der Troisdorfer Fußgängerzone einen Blumenstrauß. Göllner ist einer der drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.
In Nordrhein-Westfalen können sich die Wähler seit 1994 mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die Lokalpolitik einmischen. Immerhin 89 Begehren wurden von den Räten inhaltlich übernommen.
147 mal kam es zu einem Bürgerentscheid. In den Abstimmungen konnten sich 49 Bürgerbegehren durchsetzen.
183 Bürgerbegehren und damit rund 44 Prozent aller eingereichten Initiativen waren unzulässig. 75 Bürgerentscheide waren ungültig, weil die zur Abstimmung stehenden Begehren die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent (25 Prozent bis zum Jahr 2000) aller Stimmberechtigten nicht erreichten.
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben die Gemeindedemokratie gestärkt“, meint Slonka.
Bei der Zahl unzulässiger und ungültiger Verfahren nehme NRW im Ländervergleich aber leider einen Spitzenplatz ein. Mehr Demokratie fordert deshalb einen Abbau von aus Sicht des Vereins überflüssigen Hürden für Bürgerbegehren.