Fischerprüfung 2008: Ohne Fischerprüfung ist Angeln verboten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ohne Fischerprüfung darf in Deutschland nicht geangelt werden. Diese Prüfung können alle Interessierten vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde ablegen. Im Kreis Viersen findet die erste Fischerprüfung 2008 am 29. und gegebenenfalls auch am 30. Mai statt.
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung nimmt die Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, bis zum 25. April entgegen.
Eine Gebühr von 30,00 Euro wird erhoben. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Nach der Anmeldung wird der genaue Prüfungstermin und -ort mitgeteilt.
Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung führt der Landes-Fischereiverband Nordrhein e.V. Bonn durch.
Ansprechpartner für die Vorbereitungslehrgänge sind Reiner Grube, Telefon 02162 – 4986385 und Alfred Giesen, Telefon 02162 – 56919.