Angeln nur mit Schein
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und fischen.
Diesen Schein erhalten Interessierte, wenn sie vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung ablegen. Anmeldungen zur Fischerprüfung im November 2011 nimmt die Untere Fischereibehörde des Kreises Viersen bis zum 7. Oktober entgegen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Prüfungstermin und -ort teilt das Amt nach der Anmeldung mit.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet der Rheinische Fischereiverband einen Lehrgang an.
Infos erteilen Reiner Gube, Telefon 02161/4986385, und Alfred Giesen, Telefon 02162/56919. [Kr VIE]