Viehof-Brüder wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt – Eidliche Falschaussage und Betrug sind weitere Themen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zwölf Verhandlungstermine hat das Landgericht Mönchengladbach bislang anberaumt, um die diversen Vorwürfe gegen Klaus Viehof (52), Bernd Viehof (50), Eugen Viehof, jun. (62), Michael Viehof (59) sowie weitere Angeklagten zu verhandeln.
Ihnen wird in mehreren Fällen versuchte oder vollendete Beihilfe zur Steuerhinterziehung und teilweise eidliche Falschaussage und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen.
Einem Mitangeklagten Erich D. aus Krefeld wird Steuerhinterziehung, versuchter Betrug und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zum Vorwurf gemacht.
Die Brüder Klaus, Bernd, Eugen und Michael Viehof hielten seit 1989 zu je 1/4 die Geschäftsanteile an der Viehof GmbH, die ihrerseits alleinige Kommanditistin der allkauf -SB-Warenhaus GmbH & Co. KG war. Ende des Jahres 1997 wurden diese Geschäftsanteile in die Viehof GmbH & Co. KG eingebracht, die später in die Vibro-Beteiligungs-GmbH & Co. KG umfirmiert wurde.
Aus dieser Gesellschaft wurden die Geschäftsanteile im Februar 1998 an die Metro AG verkauft, die ihrerseits die real-Kette führt.
Im Anschluss daran traten ehemalige Geschäftsführer und Prokuristen mit der Bitte an die Brüder Viehof heran, für ihre Tätigkeit in der allkauf-Gruppe zusätzliche Abfindungszahlungen zu erhalten.
In der Folgezeit stellten die Brüder Viehof einen Finanzpool in Höhe von 10 Mio. D-Mark zur Verteilung bereit.
Die zu begünstigenden Führungskräfte wurden entsprechend unterrichtet und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Unter dem 18.06.1998 wurde diese Verpflichtungserklärung von den Führungskräften unterschrieben.
Der jeweils zu zahlende Betrag wurde anteilig nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Position in der Firma ermittelt.
Dabei teilten die Brüder Viehof die Zahlungen der Abfindungen unter sich personenbezogen auf.
Um einen Zusammenhang zwischen den Zahlungen dieser Beträge und den ehemaligen Arbeitsverhältnissen zu verschleiern, wurden teilweise zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, nämlich im Jahre 2001, unmittelbar Schenkungsverträge geschlossen und die entsprechenden Schenkungen vollzogen, teilweise wurden bereits in den Jahren 1998 und 1999 Darlehensverträge geschlossen, die entsprechenden Darlehen gewährt und zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt Schenkungsverträge geschlossen, wonach die Darlehen einschließlich der Zinsen erlassen wurden.
Dabei war bereits im jeweiligen Zeitpunkt der Darlehensgewährung eine Rückführung von den Vertragsparteien nicht gewollt.
Insgesamt wurden auf diese Weise 13 allkauf-Führungskräfte mit Beträgen zwischen 583.000,00 DM und 922.200,00 DM begünstigt, die diese nicht als Abfindung und damit als Arbeitseinkommen versteuerten.
Abgeführt wurde vielmehr lediglich die geringere Schenkungssteuer.
An Einkommensteuer wurden auf diese Weise durch die begünstigten allkauf-Führungskräfte rund 4 Million D-Mark hinterzogen.
Wie nicht selten kommen solche Straftaten im Zuge von Scheidungsverfahren zutage. So trennten sich 2001 der Angeklagte Erich D. und seine Ehefrau.
Im Rahmen eines Streits über die Höhe des Zugewinns wurde von Erich D. fälschlich geltend gemacht, der ihm gewährte Darlehensbetrag in Höhe von 766.000,00 DM sei ihm von Michael Viehof für einen beruflichen Neuanfang gewährt worden und sei daher bei seinem Passivvermögen zu berücksichtigen mit der Folge, dass er keinen Zugewinn erzielt habe.
Eine von ihm 1998 erworbene Motoryacht sei zur Sicherung des Darlehens an Michael Viehof übereignet worden.
Demgegenüber wies die Ehefrau D. darauf hin, dass auch andere ehemalige Mitarbeiter der allkauf-Gruppe derartige Zuwendungen erhalten hätten, wobei eine Rückführung dieser Beträge niemals geplant gewesen sei.
In dem Gerichtsverfahren bestätigte Michael Viehof am 19.01.2005 den falschen Sachvortrag des Mitangeklagten Erich D. Anders als bei den anderen Führungskräften wurde im Falle des Erich D. zur Verschleierung des Umstands, dass die gewährten Gelder nicht zurückgezahlt werden sollten, kein Schenkungsvertrag geschlossen; vielmehr wurden hier mehrere Nachträge zum Darlehensvertrag verfasst.
Gelder, die Michael Viehof aus der Veräußerung der sicherungsübereigneten Motoryacht erzielt hatte, zahlte dieser nach und nach auf versteckten Wegen über ein Drittkonto an Erich D. zurück, was in dem Gerichtsverfahren gleichfalls verschwiegen wurde.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 20.09.2006 Erich D. im wesentlichen Recht gegeben; anders als das erstinstanzlich mit dieser Sache befasste Familiengericht Mönchengladbach. Das hatte richtigerweise den an Erich D. gezahlten Betrag nicht als Darlehen anerkannte und deshalb nicht als Verbindlichkeit des Erich D. bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt hat.
Dabei ließ der Senat im Ergebnis offen, ob die Zahlung des Michael Viehof an Erich D. als Darlehen oder als unentgeltliche Zuwendung zu werten sei, weil in beiden Fällen ein ausgleichspflichtiger Zugewinn des Erich D. im Ergebnis nicht verbleibe.
Eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinne scheide aus, weil die Zahlung durch Michael Viehof persönlich und nicht durch die Firma allkauf Haus als Arbeitgeberin erfolgt sei und zu einem Zeitpunkt, als die allkauf-Firmengruppe bereits seit Monaten an den Metro-Konzern veräußert war.
Hinsichtlich der Anordnung der einmaligen Beitragszahlung in Höhe von 15.404,49 Euro im Rahmen des Versorgungsausgleichs begründete der Senat die Aufhebung damit, dass Erich D. diese Einmalzahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten sei.
Die Angabe von Ehefrau Elfriede D., Erich D. habe den Verkaufserlös für die Motoryacht beiseite geschafft, sei zu pauschal.
Start der Verhandlung vor dem Mönchengladbacher Landgericht ist Donnerstag, der 17.11.2011. Weitere Termine sind der 01., 08., 15. und der 23. Dezember 2011.
Schon jetzt sind für Januar und Februar 2010 sieben weitere Fortsetzungstermine bestimmt worden.
1.
Halling schrieb am 10.11.2011 um 00:01 Uhr:
Coole Geschichten.
Erich D. greift mal eben 766.000,00 DM an der Steuer vorbei ab und dann kann dem eine Einmalzahlung an seine Ex über 15.404,49 Euro nicht zugemutet werden. Von wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse? Wie kam das Oberlandesgericht Düsseldorf denn auf so eine Idee? Muss man nicht verstehen, kann man nicht verstehen. Klassenjustiz??
Obercool finde ich das:
„Im Anschluss daran traten ehemalige Geschäftsführer und Prokuristen mit der Bitte an die Brüder Viehof heran, für ihre Tätigkeit in der allkauf-Gruppe zusätzliche Abfindungszahlungen zu erhalten.“
Sozial wie die Viehof-Brüder nun mal sind (z.B. Bellobeutel und Clean up) kratzten die auch ganz schnell mal eben 10 Millionen DM zusammen, damit die an ihr ehemaliges Personal gezahlt werden konnten. Wahrscheinlich auch nur irrtümlich (wie der Herr Borussia-Königs) an der Steuer vorbei.
Solche Peanuts-Beträge (Zitat Kopper/Deutschen Bank) können ja schon mal durchgehen.
Kann mir mal einer erklären, wie die dazu gekommen sind an die Viehof-Brüder „heranzutreten“ um die mal eben um 10 Millionen zu erleichtern?
Einfach so? Grundlos?
Nur weil die die Knete brauchen konnten oder toll fanden haben die sich zusammen getan und gemeinsam und gleichzeitig mal nett angefragt, ob das denn möglich wäre mit den 10 Millionen??
Das Rezept oder den Trick möchte ich auch kennen, wie man seine ehemaligen Chefs dazu „überredet“ einem nachträglich und einfach so, weil’s so nett ist und grade passt, mal eben einige Millionen zu überlassen.
Und das alles auch noch mit viel Arbeit, Aufwand und der Gefahr verbunden aufzufliegen, nur damit die Ex-Angestellten Steuern sparen können – eigentlich eine echt soziale Geschichte.
Warum kann ich einfach nicht dran glauben, dass die Geschichte wirklich so war und würde gerne wissen, „womit“ die ehemaligen Angestellten ihre Ex-Chefs zu dieser (a)sozialen und teuren Tat „überredet“ haben. Und das nachdem die schon freigesetzt waren!