„Sport für betagte Bürger“: Die Zeichen stehen auf Liquidation zum 1. Dezember
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[24.10.2018] Das ist ein Ergebnis, mit dem sich die ca. 150 Mitglieder nach der wohl letzten Mitgliederversammlung des insolventen Vereins „Sport für betagte Bürger“ am heutigen Nachmittag auf den Heimweg machten.
Eröffnet wurde die Versammlung, die keine Tagesordnung hatte, von Frau Schmiedl – erst seit wenigen Monaten Mitglied des Vereinsbeirates – die nach den Begrüßungsworten direkt an den Insolvenzverwalter Volker Quinkert übergab.
Zunächst erläuterte der Insolvenzverwalter die aktuelle Situation.
Demnach wird Anfang Dezember mit hoher Wahrscheinlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet, was vermutlich die Liquidation des Vereins „Sport für Betagte Bürger unter dem derzeitigen Eintrag im Vereinsregister nach sich zieht.
Derzeit finden diverse Gespräche mit dem Ziel statt, das Vereinsleben mit den dazugehörigen Kursen in irgendeiner Form fortzuführen. Dies sei auch oberstes Ziel von Politik, Verwaltung und Stadtsportbund.
Er könne sich verschiedene Szenarien vorstellen, so Quinkert.
So wäre im Rahmen einer Mitgliederversammlung die Gründung eines neuen Vereins denkbar oder die Kurse könnten ganz oder teilweise von anderen Vereinen übernommen werden und/oder die Kurse könnten in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk fortgesetzt werden.
Eine Auflösung des Vereins ohne Perspektive für die Mitglieder und die Kursteilnehmer wäre nur die Ultimaratio.
Es waren nur wenige Wortmeldungen, die Insolvenzverwalter Volker Quinkert zur Kenntnis zu nehmen hatte.
Die Vorwürfe gegen die bisherige Vereinsführung hielten sich in Grenzen, auch wohl, weil sich die meisten der Anwesenden dafür interessierten, wie es mit den zahlreichen Sprach-, Sport- und Gesundheitskursen und Reha-Maßnahmen (vergütet durch Krankenkassen) weitergehen würde.
Massive Vorwürfe richtete ein Teilnehmer in Richtung Stadt Mönchengladbach und der städtischen Sozialholding hinsichtlich des Ausgangspunktes der Insolvenz, nämlich der Schließung des Seniorenpflegeheimes „Käthe-Stroetges-Haus“ an der Brückenstraße.
Diese Schließung war aus Sicht der Heimaufsicht dringend geboten gewesen, weil nicht ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal eingesetzt worden war und es seit langem an einer verantwortlichen Pflegedienstleitung mangelte.
Dem widersprach Schatzmeister Wiedemann energisch.
Zum einen habe die Heimaufsicht dem Verein kein ausreichendes Zeitfenster zur Verfügung gestellt, zum anderen sei viel Geld in die Hand genommen worden, um den Personalmangel über externe Dienstleister zu beheben.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 20.09.2018 hatte die städtische Sozialverwaltung die Entwicklung, die zur Schließung des Käthe-Stroetges-Hauses geführt hatte, dargelegt und erläutert, dass es schon immer Beschwerden gegeben habe, die sich im Jahr 2018 gehäuft hätten.
Gespräche mit dem Vereinsvorstand bezüglich festgestellter organisatorischer und Pflegemängel hätten im Juli 2018 zur Anordnung eines Belegungstopps geführt und letztendlich im September zur Schließung des Hauses und Unterbringung der Bewohner in anderen Einrichtungen.
In der heutigen Mitgliederversammlung wurde auch der Vorwurf erhoben, die Schließung wäre betrieben worden, um der städtischen Sozialholding die Ausweitung ihre Pflegekapazitäten zu ermöglichen.
Dieser Behauptung widersprach ein Mitarbeiter des Fachbereichs Altenhilfe deutlich.
Er erklärte, dass es zur Schließung nicht unbedingt hätte kommen müssen, u.a. wenn die Vereinsführung die Zahl der Pflegeplätze soweit reduziert bzw. viele nicht mehr neu belegt hätte, um dem „Personalschlüssel“ gerecht zu werden.
Hauptgläubiger ist die Stadtsparkasse Mönchengladbach, die die erheblichen Sanierungsaufwändungen im „Käthe Stroetges-Hauses“ finanziert hatte.
Auf die Frage eines Teilnehmers, wie es sich mit Rückerstattungsforderungen der Stadt Mönchengladbach gegen den Verein verhalte, meinte Quinkert, davon sei ihm nichts bekannt.
Wenn die Stadt eine solche Forderung habe, könne sie diese im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen.
Nach Angaben des Teilnehmers handelt es sich hierbei um einen Betrag von jährlich ca. 43.000 EURO, die im Haushaltsplan für die nächsten Jahre als Einnahmen geplant seien.