Reformationstag 2017 gesetzlicher Feiertag • Dadurch zusätzlicher Brückentag am Montag, den 30. Oktober 2017 möglich • Stadtverwaltung weitgehend geschlossen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Aus Anlass des 500. Jahrestages des Thesenanschlags Martin Luthers ist der Reformationstag (31.10.2017) auch NRW ausnahmsweise ein gesetzlicher Feiertag.
So hat es er NRW-Landtag im April 2015 beschlossen und dazu das Feiertagsgesetz NW geändert. Diese Änderung tritt am 01.11.2017 wieder außer Kraft.
Ausgangslage für dieses Gesetz ist eine Verständigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 06.12.2012, die auf Initiative der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) zustandekam.
In der Konsequenz wird dieser Tag zum Feiertag im Sinne des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) erklärt. Dieser Tag unterliegt damit den gesetzlichen Vorschriften zum Feiertagsschutz, wie z.B. dem allgemeinen Arbeitsverbot und dem Verbot bestimmter die Religionsausübung störender Veranstaltungen.
Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass der vorangehende Montag (30.10.2017) als Brückentag genutzt werden kann und so ein verlängertes Wochenende von Samstag, den 28.10.2017 bis Mittwoch, den 01.11.2017 (Allerheiligen) entstehen kann.
Wie die Pressestelle mitteilt, ist die Stadtverwaltung am 30.10.2017 geschlossen, mit folgenden Ausnahmen:
- Der Kommunale Ordnungsdienst, die Verkehrsüberwachung und die Feuerwehr haben regulären Dienst
- Die Museen Schloss Rheydt und Abteiberg haben geöffnet.
- Die Kurse der Volkshochschule und der Unterricht an der Musikschule finden wie gewohnt statt
- Schulen, Kitas und LENA-Gruppen sind ebenfalls von der Schließung ausgenommen
- Die online-Services und die 24h-Außen-Rückgabe an der Zentralbibliothek im Carl-Brandts-Haus stehen an diesem Tag zur Verfügung. Die Schul- und Stadtteilbibliotheken Rheindahlen und Giesenkirchen sowie die Zentralbibliothek und Stadtteilbibliothek Rheydt bleiben hingegen geschlossen
- Die Verwaltung weist darauf hin, dass in den städtischen Turn- und Sporthallen sowie auf den städtischen Außensportanlagen am 30.10.2017 kein Personal im Dienst ist. Das Grenzlandstadion steht jedoch in der Zeit von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfügung
- Für Notfälle und besondere Gefahrensituationen hat die Stadtverwaltung – wie an Sonn- und Feiertagen – Rufbereitschaften eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollten sich in solchen Fällen an Feuerwehr und Polizei wenden.