Mauern auf jüdischen Friedhöfen in Odenkirchen und Wickrath werden saniert – NRW stellte kurzfristig Zuschüsse bereit:
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In Mönchengladbach existieren von ursprünglich elf nachweisbaren jüdischen Friedhöfen heute noch sieben.
Jeder Ortsteil, der früher eine jüdische Gemeinde besaß, kann bis heute auch auf einen jüdischen Begräbnisplatz zurückblicken.
Von den Altfriedhöfen in Mönchengladbach, Rheindahlen, Rheydt, Wanlo und Wickrath sind keine baulichen Zeugnisse erhalten.
Die während des 19. Jahrhunderts angelegten Friedhöfe in Giesenkirchen, Odenkirchen, Rheindahlen und Wickrath sind geschlossen und stehen für Begräbnisse nicht mehr zur Verfügung.
Allerdings finden auf den beiden während der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegten Friedhöfen an der Hügelstraße in Mönchengladbach und an der Eifelstraße in Rheydt bis heute Beisetzungen statt. Während für diese Friedhöfe die Jüdische Gemeinde die Verantwortung trägt, werden die geschlossenen Anlagen von der Stadt gepflegt und unterhalten.
Das Land NRW stellte zu Ende des Jahres 2008 kurzfristig Fördergelder bereit, die der Substanzsicherung auf jüdischen Friedhöfen dienen. Die Gelder ermöglichen es, dringend notwendige Sanierungsarbeiten an den Einfriedungsmauern auf den beiden jüdischen Friedhöfen in Odenkirchen und Wickrath in Angriff zu nehmen.
Noch im Dezember wurde mit den Arbeiten begonnen. Sobald das Wetter es zulässt, geht die Sanierung weiter. Die Kosten der Instandsetzungsarbeiten belaufen sich insgesamt auf 50.850 Euro. Davon trägt das Land 30.500 Euro.
Insbesondere die den Friedhof in Wickrath begrenzende Stütz- und Einfriedungsmauer zeigt deutliche altersbedingte Schäden. Die Fugen im Spritzwasserbereich der Mauern sind ausgewaschen, teilweise lösen sich sogar schon Ziegelsteine. In Odenkirchen ist die Treppenanlage, die zu dem auf einer kleinen Anhöhe oberhalb der Kamphausener Straße liegenden Begräbnisfeld führt, dringend Sanierungsbedürftig. Die Treppenwangen und Torpfeiler müssen neu verfugt werden. Außerdem wird das stark verrostete historische Tor instandgesetzt.
Sterben und Tod werden im Judentum umschrieben mit Hineingehen in das Haus der Ewigkeit. Haus der Ewigkeit (hebr. Beth Ha’Olam) ist daher auch die Bezeichnung für einen jüdischen Friedhof. Der Begriff der Ewigkeit bedeutet im Judentum – anders als in dem durch den Hellenismus geprägten christlichen Vorstellungen – zunächst nur immerwährende Geborgenheit, Freude und Fülle in Gott.
Da sich die Ewigkeit den menschlichen Einflüssen entzieht, darf ein einmal angelegter jüdischer Friedhof nicht – wie z. B. auch leider in Mönchengladbach während des Nationalsozialismus geschehen – eingeebnet, verändert oder gar geschändet werden. Dies wäre mit einem Angriff auf Gott gleichzusetzen. Umso trauriger stimmt es daher, wenn auch heute noch die Totenruhe auf jüdischen Friedhöfen durch Umstürzen von Grabsteinen, Schmierereien u. ä. mutwillig gestört wird.
Im Haus der Ewigkeit zu sein heißt, ewiges Ruherecht zu besitzen. Daher wird ein Grab auch nur einmal belegt. Am Jahrzeittag der Beerdigung besuchen die nahen Angehörigen das Grab und legen als sichtbares Zeichen des Besuches einen kleinen Stein auf dem Grabstein ab. Blumenschmuck war auf jüdischen Friedhöfen ursprünglich nicht üblich. Wenn Angehörige jedoch Nichtjuden sind, findet man heute auch Blumenschmuck auf den Gräbern.
Trotz der Verwüstungen während des Nationalsozialismus haben sich auf den Friedhöfen zahlreiche Grabstätten und Grabsteine erhalten, die das sich emanzipierende Leben der Kultusgemeinden während der 2. Hälfte des 19. Jh. und besonders im frühen 20. Jh. eindrucksvoll dokumentieren.