LINKE: 40 Jahre Wahlrecht ab 18 – jetzt das Kommunalwahlrecht modernisieren

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-die-linke2[pmli] DIE LINKE Mönchengladbach erinnert an die Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre, die am 31. Juli 1970 beschlossen wurde.

„Jetzt, 40 Jahre später, ist es höchste Zeit das Wahlrecht weiter zu demokratisieren“, so Kreissprecherin Sabine Cremer, „Dabei sollte die Rot-Grüne Minderheitsregierung ihre Chance ergreifen und das Kommunalwahlrecht modernisieren.“

Mönchengladbach sieht natürlich auch auf Bundesebene dringenden Handlungsbedarf und nennt nur als ein Beispiel das ’negative Stimmengewicht‘.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 3. Juli 2008 den Gesetzgeber beauftragt, bis 2011 eine Neuregelung zu finden, weil die Auswirkungen des ’negativen Stimmengewichts’ nicht mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl zu vereinbaren sind.

Doch gerade beim Kommunalwahlrecht sieht DIE LINKE Mönchengladbach noch viel Handlungsbedarf.

„Die BürgerInnen müssen größere Wahlmöglichkeiten bekommen“, meint Cremer, „Dazu brauchen wir dringend die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens, damit bekämen die BürgerInnen ein Werkzeug in die Hand um größeren Einfluss auf die Politik zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass dadurch auch das Interesse an Politik wieder steigt.“

Für DIE LINKE Mönchengladbach ist es auch wichtig, den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern.

„Faktisch ist Deutschland ein Einwanderungsland, viele Menschen haben in unserer Stadt ihren Lebensmittelpunkt, ohne dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder einem anderen EU-Land angehören. Diese Menschen arbeiten in und für diese Stadt, sie teilen unser kommunales Leid und unsere Erfolge. Diese Menschen verdienen auf kommunaler Ebene ein allgemeines Wahlrecht“, fordert Cremer.

Eine solche Änderung ist nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich, deswegen fordert DIE LINKE Mönchengladbach die NRW Minderheitsregierung auf, eine entsprechende Initiative über den Bundesrat zu starten.

Weiter verweist DIE LINKE Mönchengladbach darauf, dass schon jetzt die Möglichkeit besteht, das ‚Wahlrecht ab 16‘ einzuführen.

„Die Absenkung des Wahlalters am 31. Juli 1970 hat gezeigt, dass Wahlalter und Volljährigkeit nicht gekoppelt sein müssen. Die Volljährigkeit wurde erst fünf Jahre später herabgesetzt“, so Cremer, „Und gerade auf kommunaler Ebene ist es wichtig die Jugendlichen frühzeitig mit in die Politik einzubinden. Da können Kinder- und Jugendparlamente mit verbrieftem Vorschlagsrecht an den Stadtrat ein Mittel sein. Aber ab 16 Jahren sollte mehr ermöglicht werden, über das Mitbestimmungsrecht wird auch ein Verantwortungsbewusstsein geschaffen.“

Nur in einem so modernisierten und demokratisierten Kommunalwahlrecht sieht DIE LINKE Mönchengladbach eine reale Chance der Politik(er)-Verdrossenheit effektiv entgegen zu wirken.

„Aber natürlich darf es dabei alleine nicht bleiben, die Liste wäre nahezu endlos“, so Cremer abschließend, „Nur als ein paar Stichworte müsste die Stichwahl bei den OberbürgermeisterInnen-Wahlen wieder eingeführt werden, um auch BewerberInnen kleinerer Parteien wieder Chancen einzuräumen. Ganz wichtig ist es, die direkte Demokratie zu stärken, also eine gründliche Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.“

2 Kommentare zu “LINKE: 40 Jahre Wahlrecht ab 18 – jetzt das Kommunalwahlrecht modernisieren”
  1. Als negatives Stimmgewicht wird der Effekt bezeichnet, dass eine Stimme für eine Person/Partei aufgrund dee Systems der Errechnung der Mandate einer anderen Person/Partei zugute kommt. Dadurch dass Sie bei A ihr Kreuz machen, stärken sie B.

    Was jetzt völlig unglaublich klingt ist auch nicht ganz einfach zu erklären wie es zustande kommt. Ich unternehme hier einen verkürzten Versuch und bitte für weitere, genauere Erklärungen den zwei Links unten zu parteiunabhängigen Seiten zu Folgen.

    Die Mandate im Bundestag werden für eine Partei anhand aller Zweitstimmen errechnet. Da aber die Besetzung der Mandate über Landeslisten der Parteien erfolgt, wird danach anhand der Zweitstimmen je Bundesland geschaut wieviele Mandate je Land eine Partei hat.

    Bekommt eine Partei in einem Bundesland schon über die Erststimmen mehr Mandate als sie in diesem Land „runtergebrochen“ über die Zweitstimmen hätte entstehen Überhangsmandate.

    Nehmen wir an das aus eben gesagtem der Fall entsteht die Partei P1 hat bundesweit 100 Mandate erreicht, was bedeutet im Land L1 ergeben sich 10 Mandate. Aber in L1 hat P1 11 Direktwahlkreise geholt. Deswegen hat P1 tatsächlich 101 Mandate (eben die 100 bundesweit plus 1 Überhangsmandat aus L1).

    Jetzt stellen wir uns vor die Partei P1 hätte in L1 einige Zweitstimmen mehr bekommen. Das muss auf Bundeseben nicht gleich für mehr Mandate gesammt sorgen, es bleibt vielleicht bei den 100. Aber in der Verteilung auf die Länder ergit sich jetzt vielleicht für L1 ein anteil von 11 Mandaten, dafür sind es in einem anderen Land ein Mandat weniger.

    Jetzt hat also die Partei insgesammt nur noch 100 Mandate, weil das Überhangsmandat nicht auftritt.

    Ein klarer Fall: Mehr Zweitstimmen für die Partei führt zu weniger Mandaten. Und das ist negativ, das ist nicht meinem Demokratie-Verständnis entsprechend.

    Übrigens: In NRW Tritt dieser Effekt nahezu nie auf, in Bremen und Hamburg nahezu regelmäßig. Weiter profitieren davon regelmäßig die größeren Parteien (CDU, CSU, SPD), sie knnen die WählerInnen beeinflussen mit der Erststimme die eigenen Leute zu wählen, und mit der Zweitstimme den gewünschten Koalitionspartner.

    Und um fair zu sein, meine Partei DIE LINKE zählt im Osten fast zu den größeren, sprich es gab bei der letzten Bundestagswahl erstmal die Chance, dass auch wir davon hätten profitieren können – kam dann aber wegen unserem gesammt gutem Ergebnis nicht dazu.

    Die Grünen hatten versucht das Ganze noch vor der letzten Wahl hin zu biegen, sind aber am Willen der CDU/CSU/SPD gescheitert, und auch von der FDP bekamen sie keine Unterstützung, da diese ja indirekt Nutznießer ist. DIE LINKE empfand den Vorschlag der Grünen unzureichend, wollte aber Grundsätzlich unterstützen.

    http://www.wahlrecht.de/systemfehler/index.html

    http://de.wikipedia.org/wiki/Negatives_Stimmgewicht_bei_Wahlen

  2. kann mir mal jemand erklären, was „negatives stimmengewicht“ bedeutet? ich versteh das nicht!

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