Lettow-Vorbeck-Straße: Verwaltung soll nun endlich Umbenennung prüfen
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Gut zwei Wochen ist es her, dass in der Berliner Charité im Rahmen einer begleitenden Zeremonie 20 namibische Totenschädel an das afrikanische Land übergeben wurden.
Die Schädel stammen von Mitgliedern der Stämme Herero und Nama, die zwischen 1904 und 1908 bei Aufständen gegen die deutschen Kolonialherren ihr Leben lassen mussten. Deutsche Wissenschaftler hatten die Köpfe vor über hundert Jahren nach Berlin gebracht und für ihre Rassenforschung benutzt.
„Die Rückgabe der Schädel erinnert daran, dass in Mönchengladbach noch immer eine Straße nach einem verantwortlichen Täter benannt ist“, sagt Karl Sasserath. Aus Sicht des Grünen-Fraktionsvorsitzenden ist die Zeit gekommen, auch in Mönchengladbach Lettow-Vorbeck endlich die Ehre einer Straßenbenennung abzuerkennen.
Dies hatte die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover vor gut zwei Jahren getan.
„Im Stadtteil Badenstedt wurde die Lettow-Vorbeck-Allee in Namibiastraße umbenannt“, hat Grünen-Ratsherr Thomas Diehl in Erfahrung gebracht.
„Auch in seiner Geburtsstadt Saarlouis hat der Stadtrat im Frühjahr 2010 die „Von-Lettow-Vorbeck-Straße“ umbenannt.“
Grundlage für die Umbenennung in Hannover bildete ein von der Stadt in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten (www.stadtarchiv-hannover.de/Lettow-Vorbeck.html), aufgrund dessen es für den Rat der Landeshauptstadt Hannover eindeutig erkennbar war, dass Lettow-Vorbeck „eine Person ist, die im Nachhinein bedenken auslöst, weil diese Person Ziele und Wertvorstellungen verkörpert, die im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verfassung, der Menschenrechte bzw. einzelner für die Gesamtrechtsordnung wesentlicher Gesetze steht.“
Dazu sah die Stadt Hannover zumindest im Feldzug in Ostafrika im Ersten Weltkrieg „den Nachweis persönlicher schwerwiegender schuldhafter Handlungen als gesichert an.“ Bestärkt wurde man in der ablehnenden Einschätzung der Person Lettow-Vorbecks durch die Tatsache, dass Lettow-Vorbeck sich noch 1957 in seinen Memoiren „Mein Leben“ (Biberach an der Riss: Koehler, 1957) nicht im Nachhinein von den objektiv vorhandenen Menschenrechtsverletzungen distanziert.
Joe Hüskens, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, hatte vor diesem Hintergrund bereits in der Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach am 10. November 2010 eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.
Hüskens wollte wissen, in welchem Kontext die Stadt Mönchengladbach die Person des Generals Lettow–Vorbeck verortet und ob die Stadt Mönchengladbach zu dem Ergebnis komme, dass der General Lettow–Vorbeck zu denjenigen Persönlichkeiten zu zählen sei, die „in einem modernen, rechtsstaatlich und demokratischen Deutschland für Wert zu befinden ist, dass in Mönchengladbach nach ihm eine Straße benannt ist?“
Weiter wollte der Grünen-Ratsherr wissen, wer innerhalb der Verwaltung für eine mögliche Umbenennung der Straße zuständig sei und welchen Weg der Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Lettow-Vorbeck-Straße die Verwaltung im Vorfeld der Umbenennung vorschlage.
„Die Antwort der Stadtverwaltung steht bis heute aus“, sagt Joe Hüskens.
In Hannover hatte die Verwaltung die Umbenennung empfohlen, um deutlich zu machen, „dass nach heutigem Kenntnisstand eine Namensgebung nach Paul von Lettow-Vorbeck unvereinbar mit den demokratischen Grundwerten und Menschenrechten ist und die Landeshauptstadt Hannover sich nicht mit den Ideen und Handlungen Lettow-Vorbecks identifiziert.“ [PM Grüne]