Schwarzarbeit – na und? Lohnt sich doch, oder?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das dachte sich wohl auch Markus P. (46) aus Mönchengladbach als er nach langjähriger Tätigkeit als Maler und Lackierer seinen Job verloren hatte. Sein Chef hatte finanzielle Probleme, weil größere Auftraggeber ihn mit der Bezahlung seiner Rechnungen hänge ließen und seine finanzielle Reserven nicht mehr für die Zahlungen von Lohn und Sozialabgaben ausreichten.
Der Chef schlug ihm vor, zu kündigen; er würde ihn aber nach 3 Monaten wieder einstellen. Dass er darauf einging war sein erster Fehler. Er hatte nicht bedacht, dass er dadurch mit eine „Sperrzeit“ belegt wurde und für 12 Wochen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hatte.
Gut, die 3 Monate würde er schon überbrücken können, aber es kam anders. An eine Neueinstellung bei seinem alten Chef war nicht zu denken, der hatte es sich nämlich anders überlegt und einen „billigeren“ (weil jüngeren) Maler eingestellt und da dieser ein Langzeitarbeitsloser war, auch noch „gesponsert“ von der Bundesanstalt für Arbeit.
P. stellte nun fest, wie schwer es war, mit 45 eine neue Arbeitsstelle zu bekommen, zumal er selbst gekündigt hatte. Und die Kosten für den Lebensunterhalt für seine 4-köpfige Familie und die Belastungen für seinen vor ein paar Jahren erworbenen Altbau liefen weiter.
Da kam ihm das Angebot eines befreundeten Mahlerunternehmens recht, er könne „ohne Steuerkarte“ arbeiten. Das ging auch mehr als ein halbes Jahr gut, bis … ja bis die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls die Baustelle kontrollierte. Zwischenzeitlich erhielt Markus P. ALG I.
Aufgrund der Dauer dieser „Scharzarbeit“ und des dadurch entstandenen Schadens verhängten die Beamten der FSK ein Bußgeld in Höhe von 4.000 EURO mit Fälligkeit innerhalb von 4 Wochen. Vorangegangen war eine Anhörung des Betroffenen, bei der er seine Sicht der Dinge darlegen konnte.
Die Möglichkeit des Einspruches gegen diesen Bescheid hat P. nicht in Anspruch genommen, weil der Sachverhalt so eindeutig war, dass er vor Gericht kaum eine Chance zur Reduzierung des Bußgeldes gehabt hätte. Zudem hätte das Risiko bestanden, dass der Richter, der nicht an die Höhe des vom Zoll verhängten Bußgeldes gebunden ist, eine höhere Strafe festlegt.
„Dieser Fall ist nichts Besonderes“, meint Alwin Bogan, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, „unsere Kontrolleure erleben das täglich. Mit etwa 190 uniformierten und zivilen Fahndern sind wir 7 Tage in der Woche rund um die Uhr unterwegs um Schwarzarbeit aufzudecken und zu ahnden. Und da ist das Baugewerbe nur ein Wirtschaftszweig. Auch beim Taxigewerbe, in der Gastronimie und der Landwirtschaft werden wir fündig“.
Im Jahr 2007 wurden allein im Raum Mönchengladbach/Krefeld/KreisViersen/Rhein-Kreis-Neuss und Teilen der Kreise Wesel und Kleve ca. 4.400 Schwarzarbeitsfälle festgestellt. Dabei wurden gegen Schwarzarbeiter und deren Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von etwa 867.000 EURO festgesetzt und mit ca. 852.000 EURO fast die gleiche Höhe gerichtlich an Geldstrafen verhängt. In Summe wurden Straftäter von den Gerichten für insgesamt 28 Jahre hinter Gittern geschickt.
Der durch Schwarzarbeit entstandene Schaden belief sich im Jahr 2007 im Zuständigkeitsbereich der hiesigen FKS auf fast 16,8 Mio EURO.
Darüber, in welchen Brachen wie viele Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt werden, wird keine Statistik geführt. Alwin Bogan gegenüber BZMG: „Solche Untersuchungen sind vom Finanzministerium nicht gefordert. Wir decken auch lieber Fälle auf, als Statistiken zu führen“.
Zurück zu Markus P.: Nachdem er die 3 Monate ohne Arbeitslosengeld überbrückt hatte, bekam er ALG I vom Arbeitsamt. Davon muss er nun rund 9.000 EURO zurückzahlen.ÂÂ
Mit dem Bußgeld waren es summasumarum fast 13.000 EURO.
Fazit: Schwarzarbeit lohnt nicht! Das hat Markus P. erfahren. Nun stehen er und seine Familie vor einem „Scherbenhaufen“: Haupternährer weiterhin arbeitslos, ALG II droht, der Altbau ist immer noch nicht fertig saniert und die Hypothekenschulden können nicht mehr bedient werden. Da hilft auch nur wenig, dass er das Bußgeld in Raten zurück zahlen darf. Ihr Haus wird Familie P. wohl auf Dauer nicht halten können.