Missbrauch öffentlicher Gelder?
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Die Firma Tiefdruck-Unternehmen Schwann-Bagel (TSB) hat im Mai/Juni 180 Stellen durch Kündigung abgebaut. Die Begründung der Geschäftleitung lautete, dass nur durch massiven Stellenabbau die Möglichkeit besteht, die Arbeitsplätze der Restbelegschaft zu sichern.
Schon damals hatte DIE LINKE darauf hingewiesen, dass durch Ausgliederung von Abteilungen in neue Gesellschaften auf dem gleichen Gelände es zu Einstellungen von Mitarbeitern kommt, die wesentlich schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben und zum Teil auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, die vom Steuerzahler finanziert werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen verleiht nun die Firma TIP, Bismarckplatz Leistungsempfänger nach dem SGB II für 4 Monate an die Firma TSB im Rahmen einer geförderten Maßnahme für Arbeitslosengeld II-Bezieher. Der Stundenlohn, der von TIP gezahlt wird, ist so niedrig, dass diese Menschen in der Regel auch weiterhin Leistungen nach dem SGB II beantragen müssen.
Daraus ergibt sich für die Partei DIE LINKE die Frage, wie viel die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Mönchengladbach für diese Art von „Vermittlung“ an TIP zahlt. Des weiteren, welche Leistung die Firma TIP von TSB erhält oder ob diese Form der Ãœberlassung sogar kostenlos erfolgt.
Die Partei DIE LINKE. hält diesen Vorgang für einen Skandal.
- Es erfolgt keine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
- Die Vermittlungsstatistiken werden geschönt.
- Die ehemaligen Beschäftigten werden durch diese Vorgänge verhöhnt. Sie werden mit einem Mini-Sozialplan aus der Firma geworfen und bekommen mit, dass TSB mit öffentlichen Geldern Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt bekommt.
Die Partei DIE LINKE fordert, dass solche Maßnahmen wie bei TIP von der ARGE nicht mehr gefördert werden. Sie belegen, dass die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II durchgehend geringe bzw. keine Wirkung in Bezug auf die Integration in den Arbeitsmarkt zeigen. DIE LINKE sieht sich in ihrer Forderung nach Öffentlicher Beschäftigung mit sozialversicherungspflichtigen Verträgen statt Arbeitsgelegenheit wie dargestellt bestätigt.