Hauptzollamt Krefeld: Schaden durch Schwarzarbeit mindestens 16,8 Mio EURO
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.
Schwarzarbeit schädigt Unternehmer wie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus.
Seit 1991 gibt es bei den Hauptzollämtern die „ (FKS)“, deren Aufgabe es ist, gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vorzugehen. Dazu führen die Mitarbeiter sogenannte „verdachtsunabhängige“ Prüfungen durch, bei denen kontrolliert wird, ob
- Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB III zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
- bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
- ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder
- Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden.
Diese Prüfungen werden meist stichprobenweise durchgeführt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dabei mitwirken, insbesondere dadurch, dass sie
- die erforderlichen Auskünfte erteilen,
- Unterlagen vorlegen und
- Arbeitgeber das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume dulden.
Seit 1998 sind die Beschäftigten der FKS Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und haben Polizeibefugnisse gemäß der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
Das bedeutet, dass sie alle Maßnahmen treffen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären. Dazu gehören insbesondere:
- Identitätsfeststeilungen,
- erste Vernehmungen,
- Sicherstellungen oder Beschlagnahmen von Beweismitteln,
- Durchsuchungen,
- Aufforderung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und
- vorläufige Festnahmen bei Straftaten.
Die für unsere Region zuständige „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ beim Hauptzollamt Krefeld führte im Jahr 2007 mehr als 10.500 Personenüberprüfungen und etwa 1.500 Prüfungen von Arbeitgebern durch. Dabei wurden Schäden (z.B. hinterzogene Sozialabgaben) in Höhe von fast 16,8 Mio EURO aufgedeckt und Bußgelder und Geldstrafen in Höhe von rund 1,7 Mio EURO verhängt.ÂÂ
Die Bußgelder, Geld- und Haftstrafen werden sowohl gegen Schwarzarbeiter, als auch gegen deren Arbeitgeber festgesetzt. Dabei wird der Arbeitgeber deutlich härter bestraft, als der Schwarzarbeiter. Beschäftigt zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Schwarzarbeiter, der sich illegal in Deutschland aufhält, wird gegen ihn in der Regel ein Bußgeld von 1.500 Euro pro Tag der Beschäftigung festgesetzt
Weitere Informationen u.a. zur FKS finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de.