Geld für besondere Fälle: Zuschuss für Arbeitgeber
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Agentur für Arbeit Mönchengladbach und ARGEn in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss unterstützen Arbeitgeber. Ziel: Einstellung von Menschen, die schwieriger zu vermitteln sind.
Das Zauberwort hat drei Buchstaben: EGZ. Die Abkürzung steht für Eingliederungszuschuss.
Dahinter verbirgt sich Geld, das Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten. Die Bedingung: Sie müssen arbeitslose Männer und Frauen einstellen, die schwierig zu vermitteln sind. Dazu gehören beispielsweise ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 50 Jahre, Langzeitarbeitslose, Berufsrückkehrerinnen oder behinderte Menschen.
Das Geld für besondere Fälle gibt es in der Regel maximal ein Jahr. Der Zuschuss beträgt unter anderem bis 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes.
Für besonders benachteiligte Männer und Frauen kann der Umfang der Leistung erweitert werden.
Der Eingliederungszuschuss soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz bieten, arbeitslosen Menschen eine Chance zu geben. Damit sollen in diesem Jahr 1000 arbeitslose Männer und Frauen, die sonst fast chancenlos gewesen wären, wieder einen Arbeitsplatz finden. Das ist das Ziel der ARGEn und der Agentur.
Wie die Förderung im Einzelnen aussieht, und welche konkreten Voraussetzungen erfüllt werden müssen, weiß der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Mönchengladbach und den beiden ARGEn in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss. Er ist zu erreichen unter der Servicenummer für Arbeitgeber: (0 18 01) 66 44 66 [3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der DeutschenTelekom]