Viele haben den Blick auf die NRW-Landtagswahl 2010 gerichtet …

Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ - Uhr]

logo-brwahl2010… dabei gibt es in diesem Jahr auch noch andere wichtige Wahlen, nämlich die zu den Betriebsräten. Alle vier Jahre werden im Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai in vielen deutschen Unternehmen die Betriebsräte neu gewählt. Grundlage dafür ist §13 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Grund genug, hier einige Aspekte grundsätzlich zu beleuchten – auch wenn sie über regionale Betrachtungen auf BZMG hinaus zu gehen scheinen.

Die Wahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Wahlvorstandsvorsitzenden.

Ebenso, wie bei politischen Wahlen lässt die Wahlbeteiligung in manchen Unternehmen sehr zu wünschen übrig. Und das, obwohl sich gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten manche Betriebsräte als bessere Unternehmer entpuppten und alles daran setzten, Arbeitsplätze zu erhalten.

Auch in diesem Zusammenhang ist es sicherlich einmal interessant, etwas zum Thema „Betriebsräte“ zu erfahren.

Ein Betriebsrat und seine Rechte

Gewerkschaften haben die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben durch einen Betriebsrat durchgesetzt, damit die Arbeitnehmer wenigstens mitbestimmen können.

Beginnen wir damit, warum es von Vorteil ist, einen Betriebsrat zu haben.

Der Betriebsrat, muss vom Arbeitgeber in organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden, z.B. bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Kündigungen und sogar bei Organisationsänderungen.

Er kann Kündigungen widersprechen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen; werden Arbeitsplätze abgebaut, ist der Betriebsrat auch „mit im Boot“.

Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt und nicht begünstigt werden.

Betriebsratsmitglieder können eher den Mund aufmachen und Forderungen stellen, als andere Mitarbeiter – ohne Angst vor Retourkutschen, denn das Gesetz stellt sie unter einen besonderen Kündigungsschutz.

Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht zulässig.

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ihm stehen zahlreiche Beteiligungsrechte bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung zu.

„Ene meine miste…“

Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit.

Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern.

Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgemäß, ist die Kündigung unwirksam.

„Wissen ist Macht“

Ein Betriebsrat kann sich durch seinen gesetzlichen Schulungsanspruch die arbeitsrechtlichen Kenntnisse zulegen, die nötig sind, um dem Arbeitgeber Paroli zu bieten und die Interessen der Arbeitnehmer einzubringen.

„Rache ist süß“

Nicht jeder Unternehmer sieht ein, dass Arbeitnehmer auch Rechte durchsetzen können und versucht, die „Rädelsführer“ zu bestrafen.

Ein Betriebsrat genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, kann sich also ohne Angst vor Sanktionen auch nachdrücklich für die Belegschaft einsetzen.

Vier-Augen-Gespräche

Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer keinen Anwalt hinzuziehen, aber ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens und damit einen Zeugen.

Ein Gespräch im Beisein eines Betriebsrats verläuft oft ganz anders, als ohne.

Schutz vor Mobbing und Bossing

Der Betriebsrat bestimmt bei Versetzungen, auch „Strafversetzungen“ und anderen Sanktionen (Eingruppierung, Zulagen, Sonderzahlungen, Beförderungen etc.) mit.

Mit einem Betriebsrat sind dem freien Schalten und Walten zur Maßregelung zwar Grenzen gesetzt.

Bei Mobbing (durch Kollegen) und Bossing (durch Vorgesetzte) jedoch können Betriebsräte schnell methodisch und menschlich überfordert sein. Hier bedarf es „professioneller“ Unterstützung ggf. auch durch externe Spezialisten.

Und solche kann/muss ein Betriebsrat einschalten, weil beispielsweise an dieser Stelle viele Beschäftigte die Betriebsräte mit ihren Vorstellungen und Anliegen überfrachten. 

„Immer mehr, immer mehr, immer mehr…“

Der Betriebsrat hat gleichberechtigt mit zu bestimmen z.B. bei Regeln zu Zielvereinbarungen, aber auch bei Regeln zu Krankengesprächen, Raucher- und Alkoholverbot, Parkplatzordnung oder Radio- und TV-Nutzung während der WM.

„Ich sehe was, was Du nicht siehst…“

Nicht erst seit der Krise nimmt die Arbeitnehmerüberwachung zu.

Nur der Betriebsrat kann Videoüberwachung, Taschenkontrollen, Datenabgleiche, PC-Kontrollen und andere Maßnahmen ablehnen oder wenigstens mit gestalten.

„Geiz ist Geil“

Gegen Entgeltkürzungen, „Nasenprämien“ und „Radfahrerzulagen“ kann ein Betriebsrat helfen: Er ist nämlich verpflichtet, die Einhaltung des Gleichbehandlungsanspruchs zu überwachen und kann die Gleichbehandlung beim Entgelt, Sonderzahlungen, Mehrarbeit u.a. auch dank seiner Mitbestimmungsrechte durchsetzen.

 

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Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit „Bitte, bitte“ oder „Das bessere Argument setzt sich durch“ allein nicht getan ist.

Die Belegschaft ist auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.

Auch kann der Betriebsrat dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegen setzen.

Der Betriebsrat wird gewählt. Die Wahlbeteiligung bei den Betriebsratswahlen ist ein Maß für die Stärke eines Betriebsrates.

Ist die Wahlbeteiligung niedrig, heißt dies, dass die Mehrzahl der Beschäftigten nicht vom Betriebsrat vertreten werden will.

Dies kann der Arbeitgeber bei jedem Beteiligungsvorgang zum Ausdruck bringen. Forderungen des Betriebsrates zum Wohle aller, sind so nur schwer umzusetzen.

Auch das ist ein Grund, warum die Belegschaften von ihrem Wahlrecht zum Betriebsrat Gebrauch machen. Auch – oder gerade dann – wenn sie den Eindruck hat, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber „gemeinsame Sache“ zu machen scheint.

Egal, was Mitarbeiter von ihrem Betriebsrat halten oder nicht: ein Betriebsrat ist besser als gar kein Betriebsrat.

Jeder Mitarbeiter hat die Wahl.

Jede Wahl, auch die von Politikern, ist letztlich eine Vertrauenssache. Man schaut eben niemand ins Herz. Und letztlich hat jeder Mensch irgendwo Schwachpunkte.

Wer nicht zur BR-Wahl geht, der muss sich fragen (lassen), warum wohl so viele Arbeitgeber (Schlecker, Lidl usw.) alles dran setzen, einen BR zu verhindern, was im Übrigen auch durch viele Mittelständler versucht wird.

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