Über Schulkonferenzen, ihre Aufgaben und Rechte und die Informationspflichten der Verwaltung
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Immer dann, wenn schulorganisatorische Maßnahmen beschlossen werden müssen, sind die Schulkonferenzen zu hören. Deren Beschlüsse haben formell empfehlenden Charakter. Das war eines der letzten Thema des BZMG-Interviews mit Ulrich Elsen. Dass Interessierte sich selbst um Informationen über Beschlusshintergründe kümmern müssen, ein weitres.
BZMG führte dieses Interview mit dem Schulausschussvorsitzenden insbesondere zum Schulentwicklungsplan und dem von Dr. Fischer aktuell vorgelegten „Konzept …“. Aufgeteilt in mehre Teile finden Sie in der BZMG-REIHE: Schulentwicklungsplanung interessante Bezüge zu den einzelnen Schulformen.
An dieser Stelle hören Sie Elsens Aussagen zu Schulkonferenzen und Informationspflichten der Verwaltung:
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