Volksbegehren für G9 in NRW • Teil VII: Eintragungsmöglichkeiten in Mönchengladbach • Orte und Zeiträume
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[04.02.2017] Wie andere Kommunen ist auch die Stadt Mönchengladbach verpflichtet, Wahlberechtigten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit zu geben, sich per Unterschrift einem Volksbegehren anzuschließen bzw. es zu unterstützen.
Anders als bei Wahlen versenden die Kommunen keine „Wahlbenachrichtigung“ bzw. „Eintragungsbenachrichtigungen“.
Informiert werden die Bürger also ausschließlich über die Medien, Amtsblätter und andere Kommunikationswege der Kommunen, die jede für sich einen „Eintragungsbezirk“ bilden.
Hierzu legen die Kommunen in eigener Zuständigkeit die Auslegungsorte der Unterschriftenlisten und die Zeiträume fest, in denen sich Unterstützer des Volksbegehrens eintragen können.
Als Service unserer Redaktion finden Interessierte hier die Zusammenstellung der Eintragunsorte und -zeiträume in Mönchengladbach:
… sowie diese Zusammenstellung als PDF zum Download
Mehr Informationen in weiteren Teilen der BZMG-THEMENREIHE „Volksbegeehren für G9“
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