Volksbegehren für G9 in NRW • Teil VII: Eintragungsmöglichkeiten in Mönchengladbach • Orte und Zeiträume

Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ - Uhr]

[04.02.2017] Wie andere Kommunen ist auch die Stadt Mönchengladbach verpflichtet, Wahlberechtigten (ab 18 Jahre) die Möglichkeit zu geben, sich per Unterschrift einem Volksbegehren anzuschließen bzw. es zu unterstützen.

Anders als bei Wahlen versenden die Kommunen keine „Wahlbenachrichtigung“ bzw. „Eintragungsbenachrichtigungen“.

Informiert werden die Bürger also ausschließlich über die Medien, Amtsblätter und andere Kommunikationswege der Kommunen, die jede für sich einen „Eintragungsbezirk“ bilden.

Hierzu legen die Kommunen in eigener Zuständigkeit die Auslegungsorte der Unterschriftenlisten und die Zeiträume fest, in denen sich Unterstützer des Volksbegehrens eintragen können.

So auch die Stadt Mönchengladbach, die im Sonderdruck vom 16.01.2017 des Amtsblattes über das Volksbegehren informierte.

Als Service unserer Redaktion finden Interessierte hier die Zusammenstellung der Eintragunsorte und -zeiträume in Mönchengladbach:

 

… sowie diese Zusammenstellung als PDF zum Download

 

Infos zu Optionen für Unterstützer • „Freie Unterschriftensammlung“ bis zu 04.01.2018 • Eintrag in Listen bis zum 07.06.2017…

 

Mehr Informationen in weiteren Teilen der BZMG-THEMENREIHE „Volksbegeehren für G9“

.

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar