„Freifunk“ bald unter Beteiligung der Stadt? • SPD-Fraktion erhält Auftrag vom Unterbezirksausschuss • Interview mit Reiner Gutowski vom Verein „Freifunk Rheinland e.V.“ [mit Audio]
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wenn nach der Sommerpause das politische Leben in Mönchengladbach wieder in Gang kommt, könnte das Thema „Freifunk“ wieder auf die Tagesordnung kommen.
Vorstand des Vereins „Freifunk Rheinland e.V.“, Reiner Gutowski hat offensichtlich sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene fachlich fundiert erfolgreiche Überzeugungsarbeit geleistet.
Noch am 08.09.2014 hatte die Mönchengladbacher Ratsmehrheit aus CDU und SPD gegen 14 Stimmen bei vier Enthaltungen einen gemeinsamen Antrag von B90/Die Grünen, DIE LINKE und der PiPa-Ratsgruppe abgelehnt.
Die Antragsteller hatten in einem technisch sehr detaillierten Antrag (als PDF nach Klick auf Grafik öffnen) vorgeschlagen, dass die Verwaltung ein Konzept für die flächendeckende Realisierung eines kostenlosen öffentlichen W-Lan-Netzes ohne Anmeldung nach dem Prinzip „Freifunk“ erarbeiten möge.
Damit hätte die SPD ihrem Kommunalwahlprogramm 2014 entsprochen, in dem es dazu hieß: „Zur Attraktivitätssteigerung des Freizeit- und Lebensraumes Altstadt unterstützen wir die Einrichtung eines flächendeckenden offenen W-Lan-Netzes nach dem Freifunk-Prinzip“ (Zitat Ende).
Dass die SPD diesem Wahlversprechen nicht nachkommen würde, hatten Sie Jusos schon Tage vor dieser Septemberratssitzung befürchtet:
JUSO-Vorsitzender Johannes Jungilligens damals u.a.: „… Jetzt dagegen zu stimmen, nur weil der Antrag von den vermeintlich ‚falschen‘ Fraktionen kommt, spricht nicht gerade für einen ehrlichen Umgang mit den eigenen Zielen“ (Zitat Ende).
Jungilligens darf sich nun möglicherweise bald am Ziel sehen, hat doch der SPD-Unterbezirksausschuss – das höchste Parteiorgan zwischen den Parteitagen – am letzten Donnerstag (25.06.2015) einstimmig die Fraktion beauftragt, die flächendeckende Einführung von W-Lan nach dem Freifunkprinzip unter Nutzung der städtischen Infrastruktur im Rat beschließen zu lassen.
Zuvor hatte Reiner Gutowski den SPD-Funktionären noch einmal die Systematik, die rechtlichen Hintergründe und an Beispielen die Umsetzungsoptionen dargelegt.
Mit ihm führten wir im Anschluss an die Sitzung des SPD-Unterbezirksausschusses ein kurzes Interview:
[audio: 712_0567-gutowski-spd.MP3][ca. 6 Min]Nun ist es an Felix Heinrichs (SPD-Fraktionsvorsitzender), den Kooperationspartner CDU davon zu überzeugen, seine „Bedenkenträger-Haltung“ aufzugeben und ihn zu einem gemeinsamen Antrag im Sinne des flächendeckenden W-Lans in Mönchengladbach zu veranlassen.
Guter Stil wäre es dabei, wenn es zu einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und der Antragsteller vom 08.09.2015 (siehe oben) käme, damit ein alleiniger GroKo-Antrag nicht mit dem Stigma behaftet würde, das der JUSO-Vorsitzende Johannes Jungilligens andeutete, nämlich, dass die ursprüngliche Idee von vermeintlich ‚falschen Fraktionen‘ gekommen war.
Ohne unmittelbaren Einfluss auf eine „korrigierte“ Ratsentscheidung, beispielsweise in der Ratssitzung am 23.09.2015 dürfte die Entscheidung des Landtages sein, die landeseigene Infrastruktur für ein freies W-Lan nach dem Freifunkprinzip zu nutzen.
SPD, B90/Die Grünen und die Piratenpartei hatten gegen die Stimmen der FDP-Landtagsfraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion diesen Beschluss am 17.06.2015 gefasst.
SPD-Fraktionsvize im Düsseldorfer Landtag, der Mönchengladbacher Hans-Willi Körfges, hatte diesen Beschluss u.a. so kommentiert:
„Darüber hinaus ist ein öffentliches, frei zugängliches, flächendeckendes Internetangebot Katalysator für bürgerschaftliches Engagement vor Ort. Es fördert soziale Teilhabe für alle und ebenso kreative Ideen. Durch die Initiative im Landtag wird es nun bei uns einfacher, Freifunk-Netze auszubauen. Hierdurch gewinnt Mönchengladbach weiter deutlich an Attraktivität.“
„Einfacher“ wird es in Mönchengladbach jedoch nur dann, wenn der Rat die Entscheidung des Landtages als Empfehlung versteht und auch wirklich dementsprechend entscheidet.
Denn eine Verbindlichkeit des Landtagsbeschlusses für das Handeln der Kommunen besteht nicht.
Würde die Landesregierung eine solche Verbindlichkeit aussprechen, müsste das Land auch die Kosten tragen (Stichwort: „Konnexität“ – wer bestellt/anordnet muss auch zahlen).