Personelle Unklarheiten zu Jobcenter-Trägerversamm­lung und -Beirat?

Red. Gesundheit & Soziales [ - Uhr]

logo-arge-mg1.jpgEs klang unspektakulär, als Oberbürgermeister Norbert Bude den Tagesordnungspunkt 8 der öffentlichen Ratssitzung am 10.11.2010 ohne nähere Erläuterung absetzte.

Möglicherweise wurden die notwendigen Personalentscheidungen zur Entsendung in die Trägerversammlung des Jobcenters in einzelnen Fraktionen noch nicht endgültig getroffen.

Am 01.01.2011 tritt das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Kraft, die konstituierende Sitzung dieses überaus wichtigen Gremiums des neuen Jobcenters soll am 25. Januar 2011 um 17:00 Uhr stattfinden. Termindruck zur der Auswahl der kommunalen Vertreter spielte keine Rolle, denn am 22.12.2010 kann der Rat noch rechtzeitig darüber entscheiden.

Die große „Machtfülle“ der Trägerversammlung, erfordert es, einmal genauer hinzuschauen, denn in diesem Gremium werden alle wichtigen „unternehmerischen“ Entscheidungen getroffen, die sich u.a. auf organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten dieser gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit auswirken.

Ferner berät sie über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Jobcenters und die Aufgabenwahrnehmung von Trägern und Dritten.

Alles nachzulesen in diesem Auszug aus dem SGB II.

10-11-10-ARGE-Traegerversammlung10-11-10-ARGE-BeiratBetrachtet man die aktuelle Besetzung von Trägerversammlung und Beirat, so fällt auf, dass der SPD-Vertreter Uwe Bohlen in beiden Gremien vertreten ist.

Interessenkonflikt nicht ausgeschlosen, ist er doch gleichzeitig Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Diese wiederum steht schon heute in geschäftlichen Beziehungen zur ARGE.

bohlen-uwe-31_i_mBohlen entscheidet also bisher in der Trägerversammlung über Angelegenheiten mit, die auch möglicherweise Einfluss auf die Geschäfte der gemeinnützigen AWO-Gesellschaften (gGmbH) haben, deren Geschäftsführer er ebenfalls ist. So etwas wird landläufig als klassischer Interessenskonflikt bezeichnet – und gehört ausgeschlossen.

Leider tut dies das neue Gesetz nicht ausdrücklich; ändert aber nichts an der Notwendigkeit.

Im neuen SGB II heißt es nämlich nur pauschal: „Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung, die je zur Hälfte mit Vertretern der AA und des kommunalen Trägers (i. d. R. je drei Vertreter) besetzt ist.“

Von dieser Regel will Mönchengladbach wohl abweichen indem die Stadt 4 Vertreter entsenden soll; so jedenfalls steht es in dem vom OB zurückgezogenen Beschlussentwurf.

Anders sieht die Situation im Beirat aus, der nur eine „informelle“ Funktion (also keine Entscheidungsbefugnis) hat.

Dort hat der Gesetzgeber an Konfliktsituationen gedacht und ins Gesetz geschrieben:

„Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, sind laut Gesetzesbegründung zur Vermeidung von Interessenkonflikten von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat ausgeschlossen. …“

Im neuen Beirat (ab 01.01.2011) werden also einige bisherige Mitglieder nicht mehr mitwirken dürfen. Darunter u.a. auch die beiden AWO-Geschäftsführer Uwe Bohlen und Dieter Lenßen.

Die also auf den ersten Blick als belanglos einzuschätzende Absetzung eines Tagesordnungspunktes kann also gewichtige, wirtschaftliche und gar nicht so unspektakuläre Hintergründe haben.

3 Kommentare zu “Personelle Unklarheiten zu Jobcenter-Trägerversamm­lung und -Beirat?”
  1. @ C.Veniers

    AWO. Heftig!

    Die „arbeiten“ auch mit den Leuten gern. Kann man prima begrenzt einesetzen. Dann Bäumchen wechsel dich, der nächste ist dran. Gibt doch genug arme Socken. Gerne auch Langzeitarbeitslose. Die nimmt man dann bis die Förderung vorbei ist. Dann ist auch der Job vorbei.

    Wie das bei der Stadt ist, hab ich keine Ahnung. Ob die auch so was machen?

    Dann lese ich hier, das der AWO-Chef SPD Mitgleid ist. Sozial?

    Ausgebeutet werden die 1-Euro-Jobber doch alle irgendwie und überall. Miese Sache. Und bringt nichts. Nur den Arbeitgebern die super sparen können.

  2. Der Rechnungshof rechnet mit 1-Euro-Jobs ab:

    Sie putzen Altenheime und kochen in Kindergärten, sie schneiden Hecken und legen Feuchtbiotope an, sie arbeiten als Hausmeister, Sozialarbeiter und Bürokraft: Rund 750.000 Hartz-IV-Empfänger beginnen jedes Jahr eine Arbeitsgelegenheit.

    Damit sollen sie nach langen Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder an die Arbeitswelt herangeführt werden.

    Zusätzlich zum Regelsatz gibt es einen oder zwei Euro pro Stunde dazu.

    Eigentlich sollten die Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Interesse und „zusätzlich“ sein, damit reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängt werden.

    Doch das ist nur graue Theorie.

    Wie sieht das in MG aus? Z.B. bei der AWO und der Stadt?

    Nach wiederholter Kritik des Bundesrechnungshofs will die Regierung die 1-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose überprüfen.

    Der neue neue Beirat soll in die „Prüfung“ einbezogen werden, so aktuelle Medien-Meldungen.

    Hoffentlich kommt Bewegung in diese unselige Praxis.

  3. Hallo zusammen,

    wie heißt das?: Ein Schelm, der Böses dabei denkt ….. oder so.

    Würd mich interessieren was da läuft. Schon irgendwie komisch. Hat da jemand ein Problem?

    Riecht was streng. So verbohlen (Quatsch: verstohlen) was von der Tagesordnung verschwinden lassen.

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