VPB: Bauherren dürfen sich nicht auf Notare verlassen • Käufer haben das Recht, den Notar zu bestimmen
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) erinnert, müssen Immobilien in Deutschland über den Notar ver- und gekauft werden.
Der Notar agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare.
Viele Bauherren und Käufer verlassen sich bei der Beurkundung sogar komplett auf den Notar und unterstellen, er kümmere sich in ihrem Sinne um Gerechtigkeit und Fairness.
„Das ist aber nicht der Fall“, warnt der VPB.
Es ist weder Aufgabe noch gar die Pflicht des Notars, zu prüfen, ob der Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie „fair“ ist oder den Käufer gar einseitig benachteiligt.
Im Gegenteil: Notare sind zu strikter Neutralität verpflichtet.
Sie achten nur darauf, ob der Vertrag geltendem Recht entspricht.
Und sie müssen den Bauherren die Vertragsunterlagen 14 Tage vor dem Notartermin zustellen.
Innerhalb dieser Frist hat der Bauherr dann Gelegenheit, den Vertragsentwurf selbst vom unabhängigen Experten prüfen zu lassen.
Insbesondere Bauträger versuchen gerne, einen „Notar ihres Vertrauens“ mit der Beurkundung zu „beauftragen“.
Unerfahrene Bauwillige lassen sich gerne darauf ein, weil es halt einfach ist.
Prinzipiell hat der Käufer das Recht, den Notar zu bestimmen. Schließlich trägt er die Kosten, auch wenn diese als „im Kaufpreis“ enthalten deklariert werden.
Beratung: http://www.vpb.de/krefeld/