Wenn Schornsteinfeger ihrer Verantwortung nicht gerecht werden • Eine „Gedankenreise“ auch zu „Nebentätigkeiten“ • Teil III: DER „BEVOLLMÄCHTIGTE BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER MIT HOHEITLICHEN AUFGABEN“
Andreas Döring [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[31.03.2017] Zuerst sollten wir uns mit der Thematik „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit hoheitlichen Aufgaben“ beschäftigen und die herausgestellten „hoheitlichen Aufgaben“ würdigen.
Die meisten von uns kennen hoheitliche Aufgaben z. B. von der Polizei.
Was würden Sie nun sagen, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde und der nette Kriminalkommissar, der den Einbruch kompetent kriminalistisch bearbeitet, nach Feierabend noch einmal vor Ihrer Tür steht, als privater Unternehmer und sich als Mitarbeiter einer Vertriebsfirma im Nebenerwerb, für Sicherheitstechnik mit Ihnen unterhalten möchte, um Sie mit neuen Schlössern oder sonstiger Überwachungstechnik zu versorgen?
oder aber:
Was würden Sie sagen, wenn der Sachverständige von TÜV und DEKRA bei der Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug einen relevanten Mangel feststellt und Ihnen in der Garage auf dem Nachbargrundstück eine fachmännische Reparatur anbietet, die er selber ausführt?
Ich weiß natürlich nicht, was Ihr Rechtsempfinden dazu so sagt, aber ohne dass Sie sich jemals mit den Paragrafen des Strafgesetzbuches auseinandergesetzt haben, dürfte irgendetwas in Ihnen mit leichter Zornesröte reagieren, weil das – gelinde gesagt – „Geschmäckle“ hat.
Wissen Sie, was einer Sparkassen-Angestellten droht, die vom begeisterten Kunden einen Blumenstrauß und eine Schachtel Pralinen annimmt, was einen Wert von 10 Euro übersteigt?
Wissen Sie, was mit einem Mitarbeiter der Müllentsorgung passiert, wenn er am Jahresende eine Flasche höchst bekömmlicher „Schluckimpfung“ beim Leeren der Mülltonnen annimmt?
Wissen Sie, was mit einer Lehrerin passiert, die nach Jahren aufopferungsvoller Arbeit mit höchsten persönlichem Einsatz ein Abschiedsgeschenk der Klasse entgegennimmt, wo jeder Schüler 5,00 € gab?
Gehen Sie mal ins Internet und schauen sich an, was da schon für Strafen von deutschen Gerichten verhängt wurden.
Sie werden staunen. Versprochen!
Foto: Rainer Sturm | pixelio.de
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Teil I: Es geht meist um Leib und Leben
Teil II: Das Schornsteinfeger-Gesetz
Teil III: Der „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit hoheitlichen Aufgaben“
Teil IV: Der Bezirksschornsteinfeger und seine Nebentätigkeiten
Teil VI: „Augenblicksversagen“ vs. „Schlamperei“
Teil VII: Ein in vielerlei Hinsicht interessantes Urteil
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