Planungs- und Bauausschuss gibt grünes Licht für die Auslegung des B-Plans 725/N ehem. „Engländersiedlung“ • Kompromissvorschläge der Initiative Quartier Windberg weitgehend berücksichtigt
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Waren es die bevorstehende Kommunalwahl oder doch die fachlich einleuchtenden Kompromissvorschläge der Initiative Quartier Windberg, die zu nicht unerheblichen Korrekturen im Bebauungsplan 725/N durch die Mehrheit im Planungs- und Bauausschuss am 25.02.2014 führte?
Das war den zahlreichen Mitgliedern der Initiative aus dem Mönchengladbacher Norden auf der Zuschauertribüne des Rheydter Ratssaals gar nicht wichtig. Auch war ihnen nicht wichtig, wer von den Politikern oder welche Partei welchen Antrag gestellt hatte.
Für sie zählt die offensichtliche Einsicht der Ausschussmitglieder, dass die von den Kölner Investoren geplante „Riegelbebauung“ entlang des Schürenweges, die bislang als Schallschutz für die dahinter liegenden Gebäude „argumentiert“ wurde, aufgelockert werden sollen und die Häuser im Karree Peter-Nonnenmühlen-Allee/Schürenweg/Rembrandtstraße/Bunter Garten nicht höher als 9,80 Meter werden dürfen.
So beschlossen die Ausschussmitglieder auch, dass statt der bisher drei vorgesehenen „Blöcke“ am Schürenweg mit entsprechendem Abstand nunmehr vier entstehen sollen.
Die ursprünglich vorgesehenen Einzelgaragen unter diesen Häusern entfallen. Stattdessen sollen die Bewohner ihre Fahrzeuge in einer (weiteren) Tiefgarage auf dem Gelände abstellen.
Dieses Zugeständnis hatte die eigens für das Projekt gegründete „Bunter Garten MG GmbH & Co. KG“ schon vorher gemacht und auch eine Bauhöhe von 9,80 Meter in Aussicht gestellt.
Eine verbindliche Festschreibung dieser Höhe gab es bislang im Bebauungsplan nicht. Diese sollte in einem Städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart werden.
Das war der Initiative Quartier Windberg zu wenig, zumal ein „Städtebaulicher Vertrag“ zwar Bestandteil eines zu genehmigenden Bebauungsplans ist, in fast allen Offenlagen jedoch fehlt, also nicht nur zu diesem Projekt.
Die Grundsätzlichkeiten zum Thema „Städtebauliche Verträge und Offenlagen“ wurde bei diesem Tagesordnungspunkt nicht weiter vertieft, da die Verwaltung zusagte, auch die relevanten und nicht „schützenswürdigen“ Passagen des vorgesehenen Vertrages den Bürgern in der Offenlage zur Kenntnis zu geben.
Rechtliche Unsicherheiten ergaben sich im Verlauf der Debatte, ob der Ausschuss das Recht habe die Beratungsvorlage, die mit einem Beschluss zur Auslegung der Pläne zum B-Plan 725/N führen sollte, inhaltlich noch zu ändern, oder ob man zunächst die Ergebnisse der Einwendungen abwarten könne, um dann anschließend zu einer Meinungsfindung im Ausschuss zu kommen.
Ergebnis war, dass in letzterem Fall eine erneute (dritte) Offenlage notwendig werden könnte/müsse, weil die Änderungen seitens des Ausschusses zu einer anderen Beschlusslage geführt hätten.
Frank Sentis, einer der Sprecher der Initiative Quartier Windberg zeigte sich mit dem Beschluss weitgehend zufrieden und meinte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Offensichtlich haben die Politiker eingesehen, dass wir keine überzogenen Forderungen gestellt haben. Wären die Kölner und die Politiker schon früher auf unsere Überlegung eingegangen, hätten sie sich und der Verwaltung viel Zeit sparen können.“
Damit bezog sich Sentis auch auf die „über 170 Einwendungen“ (die Pressestelle der Stadt sprach von 110), die den Bürgern sehr viel Zeit und Energie abverlangt, im sowieso personell chronisch unterbesetzten Baudezernat zu vermeidbar hohem Aufwand geführt hätten und es nunmehr zu einer ebenfalls vermeidbaren erneuten Offenlage des B-Plans komme.
Sentis abschließend: „Wenn alles so ausgelegt wird, wie vom Ausschuss beschlossen, dürften sich die Einwendungen erheblich reduzieren. Einige kleine Punkte werden noch anzusprechen sein, aber im Großen und Ganzen sind wir zufrieden“.
Wie zu hören war, soll die „Bunter Garten MG GmbH & Co. KG“ beabsichtigen, nicht das gesamte Areal selbst zu bebauen. Man denkt scheinbar daran, den Objektbereich entlang des Schürenweges an ein örtliches Bauunternehmen zu veräußern.