NVV und Kreishandwerkerschaft MG, Innung Sanitär-Heizung -Klima diskutieren über aktuelle Themen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Gestern Abend (14.09.2009) hatten NVV und die Innung Sanitär-Heizung-Klima zum Meinungsaustausch über aktuelle Themen eingeladen. Vorstand Dr. Rainer Hellekes und Innungsobermeister Georg Haaß begrüßten die Gäste, Gesprächstoff gab es reichlich. Über die Themen Wasserzählerdimensionierung, Starkregenereignisse und Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse wurde berichtet und intensiv diskutiert.
Zahlreiche Reaktionen der NVV-Kunden auf eine Fernsehsendung über zu groß dimensionierte Wasserzähler in Häusern haben auch bei den Installateuren zu vielen Nachfragen geführt.
NVV und Innung sind sich in der Frage nach der Berechnungsgrundlage des einzubauenden Zählers einig: Grundlage ist die DIN 1988-3.
Die Rechtssprechung hat mehrfach bestätigt, dass die Wasserversorger zur Gewährleistung einer stetigen Wasserversorgung nach den Regeln der DIN 1988 (Teil 3) dimensionierte Wasserzähler einbauen können, so das Landgericht Leipzig in einer Entscheidung vom 26. März 2009.
Im Verlauf der Informationsveranstaltung wies Detlef Poullie, Dozent für die Meisterausbildung Sanitär und Heizung, darauf hin, dass nach einem aktuellen Urteil vom 7. September 2009 des Landgerichtes Leipzig nicht die DIN 1988, sondern dass DVGW-Arbeitsblatt 406 zur Auswahl der Zähler herangezogen werden soll.
Dr. Hellekes sagte zu, umgehend zu prüfen, ob und inwieweit das Urteil auf Mönchengladbach übertragbar ist.
Sollte dies der Fall sein, wird die NVV ihre Vorgehensweise entsprechend anpassen und mit den Installateuren eine neue Festlegung der Verfahrensweise für die Auswahl der Zählergrößen und die Form der Inbetriebsetzungsanträge entwickeln.
Die Jahreszeit der Starkregenereignisse ist zwar vorbei, der nächste Sommer kommt aber bestimmt. Zur Vermeidung von unnötigen Schäden (z.B. durch die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen) hat die NVV umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt, das auch den Installateuren für die Kundenberatung zur Verfügung steht.
Über bereits abgeschlossene bzw. begonnene bauliche Maßnahmen berichteten die Fachleute der NVV und brachten ihre Marktpartner auf den neuesten Stand.
Ein für viele Hauseigentümer noch recht unbekanntes Gebiet ist die gesetzliche Auflage, je nach Baujahr seine Immobilien auf Dichtigkeit der Hausanschlüsse überprüfen zu lassen.
Im Internetauftritt der NVV http://www.nvv-ag.de/5022.php gibt es ausführliche Informationen zu diesem Thema.