IG Wasserzähler: NVV AG sperrt sich weiterhin
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zwei Monate ist es her, dass die Mönchengladbacher IG Wasserzähler letztmalig den Versuch unternommen hat, mit der NVV AG zu einer einvernehmlichen Regelung hinsichtlich offensichtlich falsch eingebauter Wasserzähler zu kommen. Die NVV AG sperrt sich weiterhin.
Kontrollmessungen zu Mess-Abweichungen des überdimensionierten Zählers Qn6
Die Kontrollmessungen zur Messgenauigkeit des in einem Einfamilienhaus (EFH) installierten, überdimensionierten Wasserzählers Qn6, die zur Sicherstellung zweifelsfreier Messergebnisse durch das Eichamt Düsseldorf begleitet wurden, wurden im Dezember nach ca. 4 Monaten abgeschlossen.
Die Auswertung der Messungen ergab eine Plus-Abweichung des installierten überdimensionierten Flügelradzählers Qn6 von +7,2%, wobei auch Eichfehlergrenzen verletzt wurden.
Bezogen auf unseren Wasserverbrauch (EFH, 3 Personen) von ca. 140 m³/ Jahr ergäbe sich hieraus ein Betrag von ca. 80 € für z.B.2009 (für Frisch- und Abwasser und überhöhte Zählergebühr) zum Nachteil des NVV-Kunden bzw. zum Vorteil der NVV.
Es hat sich auch hier bestätigt, dass ein Zähler der Größe Qn6 für den Einsatz in einem EFH völlig ungeeignet ist. Er ist um 2 Größen überdimensioniert! (ein Qn1,5 wäre korrekt!)
Die gefundenen Plus-Abweichungen dürfen natürlich nicht einfach verallgemeinert werden, lassen aber den Verdacht eines Trends bezüglich der Mess-Genauigkeit überdimensionierter Wasserzähler zu (Speziell Flügelradzähler laufen bauartbedingt nach; bei uns bis zu 15 Sek.!!)
Gespräch mit Verantwortlichen der NVV
Am 20. Januar fand auf Einladung der NVV ein Gespräch zwischen NEW-Gf Dr.Hüppe und den Leitern Technik und Rechtsabteilung und einigen Betroffenen statt. Diskutiert wurde insbesondere diese Themen:
- Mängel in der Wahrnehmung von berechtigten Interessen der Kunden der NVV; Ausnutzung der Monopolstellung, widersprüchliche Aussagen bis zu Falschaussagen
- Überdimensionierte Wasserzähler und falsche!? Dimensionierung durch die NVV; was ist „allgemein gültigen Stand der Technik“ hierbei?
- Aufbewahrungspflicht für technische Unterlagen wie Inbetriebsetzungsanträge?, da die NVV stets behauptet, „kaufmännische Unterlagen“ nur 10 Jahre aufbewahren zu müssen
- Ergebnisse der Kontrollmessungen
- Umstellung von Flügelradzählern auf genauere, nachlauffreie Ringkolbenzähler
- Forderungen der betroffenen bezüglich der bisher stets abgelehnten Rückerstattung der überhöhten Zählergebühren sowie der überhöhten Frisch- und Abwasserkosten
Zur „internen Diskussion“ von Lösungsvorschlägen hatten die Vertreter der NVV eine „aktionsfreie“ Bedenkzeit von 4 Wochen, der die Betroffenen zustimmten.
Erst nach Ablauf von 5 Wochen und nach nochmaliger Bitte um Mitteilung des Ergebnisses der internen Diskussionen erhielten die Betroffenen – wie bereits schon von ihnen erwartet – die Bestätigung für die „nach wie vor uneinsichtigen Haltung der NVV-Verantwortlichen“ und zwar:
- die Dimensionierung der Wasserzähler nach DIN1988 Teil 3 sei durch die NVV bis zur Umstellung des Verfahrens im Herbst 2009 konsequent und korrekt vorgenommen worden
- der von der NVV eingeschlagene Weg zur Überprüfung und Austausch der überdimensionierten Zähler auf Antrag des Kunden sei ausreichend
- Umstellung auf Ringkolbenzähler wird weiterhin abgelehnt
Zu allen anderen Punkten (Aufbewahrungspflicht von Unterlagen zur Dimensionierung, Plus-Abweichungen des Qn6, Rückerstattung von Gebühren u. Wasserkosten) nahm die NVV keine Stellung genommen, auf kundenfreundliche Lösungsvorschläge warten die Betroffenen vergebens.
Dieses Verhalten stehe im Einklang mit – wie die NVV schreibt – der Auffassung der Fachverbände (… der Wasserversorger).
Angesichts der Vermutung, dass der Einsatz überdimensionierter Wasserzähler und die Plusabweichungen bei der Verbrauchserfassung kein ausschließliches Problem der NVV ist (auch in Leipzig, Düsseldorf und weiteren Städten gibt es dieses Problem), sondern lediglich die Spitze eines bundesweiten Eisberges, will man ganz offensichtlich den Ball auf Biegen und Brechen „flach halten“ und möglicherweise keinen bundesweiten Präzedenzfall „ Mönchengladbach“ schaffen.
Wie soll es weiter gehen? Was bleibt also zu tun?
Wie berichtet, will eine Reihe von Betroffenen vor Gericht gehen.
Eine erste Klage gegen die NVV wurde zwischenzeitlich beim Gericht eingereicht.
Andere Betroffene beabsichtigen, ihre berechtigten Ansprüche durch Kündigung ihrer Einzugsermächtigung bei der NVV und Kürzung ihrer monatlichen Pauschale durchzusetzen.
Hierzu gibt es von einer Initiative von Betroffenen aus Düsseldorf (laut BILD : „tausende zu große Wasserzähler“) bereits einen Musterbrief.
Nach dem Motto:
„Wer kämpft, kann gewinnen! Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“
stellt die IG-Wasserzähler mit ihrem Sprecher Reinhard Jungbauer dieses Musterschreiben (an die Stadtwerke Düsseldorf) zur Verfügung: