Bündnis 90/Die Grünen fordern Sofortprogramm zur Beseitigung der Hochwasserproblematik
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Niederschläge am 29. Mai 2008 und am 22. Juni 2008 zeigten nach Ansicht der Grünen schonungslos die Defizite im städtischen Kanal- und Abwassersystem.
„Für die Bürgerinnen und Bürger sind weder die Ursachen für die Ãœberschwemmungen noch die beträchtlichen Schäden und die immer wieder dabei auftretenden Verunreinigungen länger hinnehmbar“, erklärt dazu der Ratsherr Joachim Hüskens und weiter: „Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass Herr Kuckels als verantwortlicher Umweltdezernent hierzu umgehend seine Bringschuld gegenüber den Bezirksvertretungen, dem Rat und seinen Ausschüssen erfüllt“.
Dies, so fordern die Grünen vom Umweltdezernenten Kuckels (FDP) soll er tun, indem er den Gremien umgehend in einer Ãœbersicht die im Abwassernetz auf Grund der Niederschläge am 29. Mai 2008 und am 22. Juni 2008 erkannten Defizite darlegt und die sich hieraus ergebenden neuen Erfordernisse und Prioritäten in einer ggf. vorzunehmenden Aktualisierung des gültigen Abwasserkonzeptes zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.
„Während Bürgerinnen und Bürger fortlaufend, wie im Bereich der Hüttenstraße von Ãœberschwemmungen und Hochwasser, die auf ungenügende Abwasserbeseitigungskapazitäten schließen lassen, schwer geschädigt werden, schweigt Umweltdezernent Herr Kuckels dazu beharrlich“, kritisiert Fraktionssprecher Karl Sasserath, und weiter: „Geschädigte Bürger sollten ihre berechtigten Regressansprüche schriftlich an den Oberbürgermeister richten, denn die NVV AG handelt im Abwasserbereich für die Stadt Mönchengladbach.“
Die Stadt Mönchengladbach darf nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung Betroffene nicht auf die NVV AG verweisen. Bei der Straßenverkehrs-sicherungspflicht handelt es sich um eine hoheitliche Pflicht. Die mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen und der öffentlichen Kanalnetze zusammenhängenden Aufgaben obliegen den Bediensteten der damit befassten Körperschaften als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit; dies gilt auch für die Erhaltung dieser Verkehrssicherungspflichten.
Für die Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten das Kanalnetz betreffend, haftet damit den Verletzten gegenüber allein die Stadt Mönchengladbach als hierfür verantwortliche öffentliche Körperschaft.
Dies gilt trotz des Umstandes, dass die Stadt Mönchengladbach mit notariellem Vertrag vom 21.12.1995 das öffentliche Kanalnetz einschließlich Rechten und Pflichten auf die Firma EMG Entwässerung Mönchengladbach GmbH übertragen hat, welche mit weiterem Vertrag vom 21.12.1995 die Anlagen und Einrichtungen der städtischen Abwasserbeseitigung an die Firma Stadtwerke Mönchengladbach GmbH als Rechtsvorgängerin der NVV AG dergestalt verpachtet hat, dass Letztere den Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung führt.
Denn ebenso wie die Straßenverkehrssicherung ist auch die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde eine öffentliche Einrichtung, die der Gemeinde als hoheitliche Aufgabe obliegt. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage hat die Gemeinde daher nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen. Soweit die Gemeinde diese hoheitliche Aufgabe auf Dritte überträgt, vermag dies die hoheitliche Aufgabe nicht in eine privatrechtliche umzuwandeln.
Aus diesem Grunde bleibt – auch nach Abschluss der beiden Verträge vom 21.12.1995 – die Stadt Mönchengladbach als Hoheitsträger Dritten gegenüber für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten das Kanalnetz betreffend verantwortlich.
„Weder der Rat, noch seine Gremien oder/und die Bezirksvertretungen können es deshalb hinnehmen, dass die Bürgerinnen und Bürger für beträchtliche Regresse, die von der Stadt an vom Hochwasser Geschädigte zu leisten sein werden, über steigende Gebühren und Abgaben zur Kasse gebeten werden. Deshalb ist es auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass das Abwassernetz ausreichend dimensioniert und belastbar ist“, bilanziert Ratsherr Joe Hüskens.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt die Auffassung, wonach die für die Abwasserbeseitigung in Mönchengladbach Gebühren zahlende Öffentlichkeit vom Umweltdezernenten Herrn Kuckels und seiner Fachverwaltung zu Recht erwarten darf, dass er umgehend den Bezirksvertretungen und den Ratsgremien eine Ãœbersicht der im Abwassernetz auf Grund der Niederschläge am 29. Mai 2008 und am 22. Juni 2008 erkannten Defizite im Abwasserkonzept 2007 gibt.
Diese Ãœbersicht sollte, so die Grünen, die sich hieraus ergebenden neuen bezirksbezogenen Erfordernisse sowie die zu veränderten Prioritätensetzungen/Umplanungen darstellen und über deren Zeitplan zur Umsetzung belastbare Aussagen treffen. Die Verwaltung ist verpflichtet, den Bezirksvertretungen und danach den zuständigen Gremien des Rates ggf. im Rahmen einer Aktualisierung des gültigen Abwasserkonzeptes 2007 ein aktualisiertes Sofortprogramm und seine Finanzwirksamkeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
„Damit Herr Kuckels als Umweltdezernent seine Verantwortung und Bringschuld gegenüber der Öffentlichkeit nicht vergisst, werden Bündnis 90/Die Grünen entsprechende Anträge in die Bezirksvertretungen, Umweltausschuss, Planungsausschuss, Hauptausschuss und Rat einbringen“, kündigt Fraktionssprecher Karl Sasserath an.