Ratsherr Hans Werner Schoutz fordert Reduzierung der Dauer von Gremiensitzungen und schaltet die Kommunalaufsicht ein

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Die Ratssitzung am 11.10.2018 gehörte zu den Veranstaltungen im Rheydter Ratssaal, die von vielen Ratsmitgliedern nicht nur inhaltlich, sondern auch physisch einiges abverlangte.

Der öffentliche Teil der Sitzung begann um 15:00 Uhr und dauerte bis etwa 23:00 Uhr.

Schon der 1. Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Gründung einer so genannten „Campus GmbH“, ging nahm etwa 45 Minuten in Anspruch, nachzuvollziehen im RatsTV ab Minute 05:00 der Aufzeichnungen.

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Etwa 30 Minuten langv dauerte TOP 43 mit der Debatte über die Auflösung des städtischen Entsorgungsunternehmens GEM mbH.

Getoppt wurde dies nur noch von TOP 30 mit fast 120 Minuten Debatte (im RatsTV von ca. 02:17:00 bis etwa 04:10:00) und der anschließenden geheimen Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung, den Verkauf der Liegenschaft „Haus Erholung“ (ca. 30 Minuten).

Für den fraktionslosen Ratsherrn Hans Werner Schoutz (LKR – Liberal-Konservative Reformer) war diese extrem lange Ratssitzung schlicht zu viel und er wandte sich daher an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit einer Beschwerde.

Darin verwies er auch auf die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 25.09.2018, die mit weit über 40 Tagesordnungspunkten auch über 8 Stunden gedauert hatte.

Schoutz in seiner Beschwerde: „Während der Ratssitzung am 11.10.2018 hatte der OB zwar die Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass die TO-Punkte doch weitestgehend bereits in den Ausschusssitzungen vorberaten worden seien. Dies hatte die Fraktionen aber nicht davon abgehalten, zu einzelnen Punkten sehr, sehr lange zu diskutieren, wobei mit der Zeit die Argumente immer mehr ins Persönliche und ins Unsachliche abrutschten und zur Entscheidung keinen wesentlichen Beitrag mehr brachten.“

Da in dieser Ratssitzung Ratsfrauen/-herren die Sitzung schon vor dem Ende und sogar vor Behandlung des nicht öffentlichen Teils verlassen hatten bzw. mussten und da dies nicht zum ersten Mal der Fall gewesen sei, wolle er sich nun hiermit (nochmals) bei Kommunalaufsicht über die Länge und über die Art der Leitung der Ratssitzung beschweren und die Bezirksregierung bitten den Oberbürgermeister aufzufordern eine Geschäftsordnung zu veranlassen, die die Redezeiten und die Gesamtlänge von Rats- und Ausschusssitzungen strikt begrenzen.

Schoutz weiter: „Für ehrenamtliche Ratsmitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind derartig lange Rats- und Ausschusssitzungen nicht akzeptabel und nicht leistbar.

Wenn hier keine Zeitbegrenzung eingeführt wird, kann nicht jedes Ratsmitglied die letzten (vielleicht dann sehr wichtigen und absichtlich dort gesetzten TO-Punkte) mit behandeln und darüber abstimmen, was unter demokratischen Aspekten fragwürdig und nicht akzeptabel ist.“

Ratsherr Schoutz schlägt vor, für TO-Punkten, die bereits in den Ausschüssen behandelt wurden, die „Behandlungszeit“ beispielsweise auf 20 Minuten zu begrenzen und erwartet nun, dass die Kommunalaufsicht dazu aktiv wird.

 

Das Anliegen und die Initiative von Hans Werner Schoutz dürfte bei vielen Ratsmitgliedern und beim Versammlungsleiter OB Hand Wilhelm Reiners auf Zustimmung treffen.

Es wird aber auch andere Stimmen geben, die damit darin eine Einschränkung der Debattenfreiheit im Rat und damit der Demokratie sehen.

Auch wird es den Verweis darauf geben, dass letztlich die Ratsmitglieder die abschließende Entscheidungen zu den meisten Punkten zu treffen hätten, die im Rat auf der Tagesordnung stehen.

Denn die meisten Ausschüsse sind so genannte freiwillige Ausschüsse, die kaum eigenständig entscheiden können, sondern gegenüber dem Rat lediglich Empfehlungen aussprechen dürfen.

„Pflichtige“ Ausschüsse und daher zwingend einzurichten sind ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss.

Es ist das Recht der Ratsmitglieder auch über Themen zu debattieren, die in „vorangehenden“ Ausschüssen schon behandelt wurden. Ob diese Debatten zeitlich begrenzbar sind, wird sich zeigen.

Städtische Mitarbeiter müssen ausharren

Eine Reduzierung der Dauer von Rats- und Ausschusssitzungen würde nicht nur für die Ratsmitglieder von Vorteil sein, sondern auch für die Mitarbeiter der Verwaltung, die in gleicher Weise unter ausufernden Diskussionen leiden.

Zumal dann, wenn sie die ganze Zeit nur „im Standby“ sind und in den seltensten Fällen ihren „Verwaltungsvorturnern“ zu Hilfe eilen müssen, wenn diese nicht mehr weiter wissen.

Dass die Mitarbeiter die so entstehenden „Überzeiten“ durch Freizeitausgleich oder anderweitig vergütet bekommen, dürfte nur ein schwacher Trost sein.

Und die interessierten Bürger?

An die interessierten Bürger denken bei dieser Problematik übrigens die Wenigsten.

Dass die Besucherzahlen oft nicht gerade berauschend sind, liegt sicherlich auch an der vom Ratsherrn Schoutz monierten Länge der Ratssitzung und der in diesem Zusammenhang für die interessierten Bürger unkalkulierbaren Zeitpunkt zu denen die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen und behandelt werden.

Vor allem aber liegt es daran, dass es dem Oberbürgermeister an einem Gespür zu fehlen scheint, für welche TOP sich Zuschauer vorrangig interessieren könnten und er diese an den Beginn der Tagesordnung platziert.

Dazu zählen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Anträge aus den Fraktionen und von Ratsmitgliedern, die aktuell (und traditionell) immer erst am Ende der Sitzung behandelt werden und zwar dann, wenn – wie bei der Ratssitzung am letzten Donnerstag – schon fast sieben Stunden vergangen sind und kein interessierter Besucher sich mehr auf der Zuschauertribüne befindet.

In Gremien anderer Kommunen ist das genau anders herum.

Dort stehen die Bürger im Mittelpunkt und die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wird so geplant, dass deren Interessen als Maßstab gelten.

In Mönchengladbach nur (partei-)politisches Kalkül?

 

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