Sozialticket: NVV antwortet auf BZMG-Anfrage unpräzise – NRW-Richtlinien rückwirkend ab 01.01.2011 in kraft
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ende Juli hatten wir bei der NVV AG u.a. nachgefragt, wie hoch die NVV die Umsatz-Verluste seien, …
… die man durch die Einführung des Sozialtickes prognostiziere, auf welcher Basis und mit welchen Folgen für den Mönchengladbacher Haushalt. Auf die konkreten Fragen antwortete die NVV jedoch nur pauschal.
Und zwar indem man lediglich die Antwort auf eine andere Anfrage zur Verfügung stellte.
Aus der NVV-Antwort an BZMG ergibt sich, dass eigene Berechnungen und Prüfungen wohl nicht vorgenommen wurden. Damit bleiben einige dieser Fragen weiterhin unbeantwortet:
- Wie hoch prognostiziert die NVV die Umsatz-Verluste (in EURO), die durch die Einführung des Sozialtickes entstehen würden?
- Worauf basiert diese Prognose?
- Wie viele Sozialtickets (in EURO-Umsatz) werden verkauft?
- Wie viele Wechselkunden (in EURO-Umsatz) erwarten Sie?
- Wie viele Neukunden (in EURO-Umsatz) erwarten Sie?
- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit (in%), dass diese Prognose zutrifft?
- Welche Auswirkungen für den städtischen Haushalt würden sich für den Fall ergeben, dass die Prognose zutreffen sollte?
Die zugehörigen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“ traten zwischenzeitlich rückwirkend ab 01.01.2011 in Kraft und werden zum 01.01.2016 wieder außer Kraft gesetzt (als PDF zum Download).